SAMW-Richtlinien «intensivmedizinische Massnahmen» in Vernehmlassung

Die SAMW hat einen Entwurf ihrer überarbeiteten Richtlinien «intensivmedizinische Massnahmen» in die Vernehmlassung geschickt. Darin enthalten sind explizit auch Empfehlungen an die Spitaldirektionen.

Die Intensivmedizin befindet sich in einem wachsenden Spannungsfeld: Die Ansprüche von Patienten, Angehörigen und zuweisenden Ärzten sind nicht immer deckungsgleich. Ethische Fragestellungen nach der Sinnhaftigkeit bestimmter Interventionen sowie die von Politikern, Versicherern und Verwaltung verlangten finanziellen Vorgaben gilt es zu berücksichtigen. Im Weiteren sehen sich die Mitarbeitenden der Intensivmedizin zunehmend mit Aufgaben konfrontiert, die nicht zu ihrem primären Gebiet gehören. Zusätzlich zeichnet sich ein Personalmangel ab.

Weil die «Richtlinien Grenzfragen der Intensivmedizin» aus dem Jahr 1999 diese Rahmenbedingungen zu wenig berücksichtigten, hat die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) einen neuen Richtlinien-Entwurf «Intensivmedizinische Massnahmen» erarbeitet. Bevor die SAMW die definitive Fassung voraussichtlich im Mai 2013 verabschiedet, lädt sie interessierte Personen und Organisationen zur Stellungnahme ein.

Empfehlungen an Spitaldirektionen
Der Richtlinien-Entwurf enthält Empfehlungen an verschiedene Adressaten, explizit auch an Spitaldirektionen. Die Richtlinien empfehlen:

  • Ein ausreichendes Angebot im Bereich Palliative Care gemäss den nationalen Standards zu schaffen, so dass Verlegungen von Palliativpatienten auf die Intensivstation nicht nötig sind.
  • Ausreichende Kapazitäten zu schaffen, um IPS-pflichtige Patienten den Standards entsprechend behandeln zu können und auch in Katastrophensituationen angemessen reagieren zu können.


Ihre Meinung ist H+ wichtig!
Wenn Sie möchten, dass H+ gegenüber der SAMW zu den Richtlinien Stellung bezieht, teilen Sie uns dies bitte mit. Gerne nimmt <link mail window for sending>Ursula Käser Ihre Bemerkungen zum
Richtlinien-Entwurf bis spätestens Freitag, 22. Februar 2013 entgegen.

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