Neue Spitalfinanzierung: H+ wird von Bundesverwaltungsgericht angehört

Eine Delegation von H+ konnte dem Bundesverwaltungsgericht die Haltung des Verbands und seiner Mitglieder zur neuen Spitalfinanzierung und zu den Fallpauschalen SwissDRG vorstellen.

Die 1. Kammer der III. Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts lud H+, tarifsuisse, die HSK, die GDK und den Preisüberwacher in einer gerichtsinternen Veranstaltungsreihe zur neuen Spitalfinanzierung ein. Das Gericht gab allen Partnern im Bereich KVG-Spitaltarife Gelegenheit, ihre Sichtweisen zur neuen Spitalfinanzierung und zu SwissDRG zu präsentieren. Seitens des Gerichts nahmen Richter und Gerichtsschreiber teil, welche sich mit den neuen Beschwerden betreffend KVG-Spitaltarife befassen werden.

H+ konnte die Sichtweise der Spitäler und Kliniken am 7. November dem Gericht präsentieren. Die Delegation von H+ bestand aus folgenden Personen:

  • Charles Favre, Präsident H+
  • Bernhard Wegmüller, Direktor H+
  • Ernst Frank, Vorstandsmitglied H+, Geschäftsführer Spitäler Zentralschweiz, Präsident SpitalBenchmark Schweiz
  • Henrik Pfahler, Leiter Medizincontrolling, Inselspital Bern
  • Hugo Keune, Direktor Finanzen, UniversitätsSpital Zürich


Mit dieser Delegation war es H+ möglich, dem Gericht die politischen Prinzipien der neuen Spitalfinanzierung zu erklären und die fachlichen Stärken und Schwächen des Fallpauschalen-Systems SwissDRGs aufzuzeigen.

Die Fragen des Gerichts drehten sich vor allem um die Vergleichbarkeit der Kosten und Leistungen unter der SwissDRG Version 1.0. Das Gericht äusserte sich aber nicht, wie es mit diesem Aspekt bei den anstehenden Festsetzungsverfahren umgehen wird.

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