Bundesrat genehmigt SwissDRG Version 2.0
Der Bundesrat hat Ende November 2012 die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die Version 2.0 der Tarifstruktur für den stationären Akutbereich tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
«Die jährliche Weiterentwicklung der gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur ist eine der zentralen Aufgaben der SwissDRG AG,» stellt der Bundesrat im Rahmen der Genehmigung fest. Mit der neuen Version 2.0 verringert sich die Anzahl der Fallgruppen, während die Zahl der Zusatzentgelte unverändert bleibt.
Weiterentwickelt und präzisiert
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG verabschiedete bereits Mitte Mai 2012 die Version 2.0 für das Anwendungsjahr 2013 und leitete sie zur Genehmigung an den Bundesrat weiter. Diese nun vom Bundesrat genehmigte Version 2.0 ist gegenüber der Einführungsversion 1.0 weiterentwickelt und präzisiert worden.
Preisdifferenzierung zwingend
Die Version 2.0 ist punkto Abbildungsgenauigkeit geringfügig besser als die Einführungsversion. Sie hat aber den gewünschten Perfektionsgrad noch nicht erreicht, betont der SwissDRG-Verwaltungsrat: «Es können nicht alle Kostenunterschiede zwischen Universitätsspitälern und anderen Kliniken, die hochkomplexe Leistungen erbringen einerseits und solchen, die einfache Grundleistungen erbringen andererseits, sachgerecht abgebildet werden.» Deshalb ist sich der Verwaltungsrat der SwissDRG AG einig, dass eine Preisdifferenzierung über die Basispreise weiterhin zwingend ist.
Jährliche Weiterentwicklung
Die SwissDRG AG prüft jährlich mit den aktuell verfügbaren Spitaldaten, wie für zukünftige Versionen von SwissDRG die Kostenunterschiede verbessert abgebildet werden können, die sich aufgrund des medizinischen Schweregrads der Fälle ergeben. So hat der Verwaltungsrat bereits im Oktober 2012 entschieden, dass in der Version 3.0 für das Jahr 2014 die Zahl der Zusatzentgelte erheblich steigen wird.
Der Fallpauschalenkatalog SwissDRG 2.0 sowie das Definitionshandbuch und die Begleitdokumente sind auf der SwissDRG-Homepage veröffentlicht.