Keine Arbeitszeiterfassung mehr in bestimmten Fällen?

Das SECO schickt eine Verordnungsänderung in die Anhörung, wonach Arbeitnehmende in bestimmten Fällen darauf verzichten können, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Davon betroffen sind Arbeitnehmende mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 175‘000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene Zeichnungsberechtigte. Lassen Sie H+ Ihre Meinung dazu wissen.

Der Vorschlag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO sieht vor, dass Arbeitnehmende, die über einen grossen Gestaltungsfreiraum beim Inhalt und bei der Organisation ihrer Arbeit geniessen und über Verhandlungsmacht gegenüber ihrem Arbeitgeber verfügen, auf die Arbeitszeitaufzeichnung verzichten können. Als objektive Kriterien hat das SECO die Lohnhöhe und den Handelsregistereintrag gewählt. Der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung muss mit den betroffenen Arbeitnehmenden individuell und schriftlich vereinbart werden. Er kann jeweils per Ende Jahr widerrufen werden. Für diese neue Bestimmung will das SECO Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) ändern.

Ihre Meinung ist wichtig für die Stellungnahme von H+
Die Geschäftsstelle schlägt Ihnen vor, sich in folgendem Sinn zu dieser Anhörung zu äussern: Eine Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung für gewisse Gruppen von Arbeitnehmenden wird grundsätzlich begrüsst. Trotz des Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung gelten aber weiterhin die Unterstellung unter die maximalen Arbeitszeiten und die minimalen Ruhezeiten des Arbeitsgesetzes. Bei allfälligen Klagen gegenüber Spitälern und Kliniken stellt sich deshalb die Frage, wer dann bei Nichterfassung dieser Zeiten haftet: der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmende. Die notwendigen, individuellen, schriftlichen Abmachungen haben einen erheblichen administrativen Mehraufwand zur Folge. Da zudem ein jährlicher Widerruf der Arbeitnehmenden vorgesehen ist, würde ein Aufwand für die Kontrolle anfallen.

Teilen Sie H+ mit, ob Sie dieser Argumentation folgen oder eine andere Meinung vertreten. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 23. November 2012 an <link mail>Ursula Käser. Vielen Dank.

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