Anlagenutzungskosten SwissDRG 2013 und 2014
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG beantragt dem Bundesrat, für die kommenden beiden Jahre national einheitliche Zuschläge für die Anlagenutzungskosten zu genehmigen. Für 2013 beträgt der Zuschlag elf Prozent und für 2014 zwölf Prozent. Diese Höhe gilt unter der Voraussetzung, dass die Spitäler der SwissDRG AG ihre Kosten- und Leistungsdaten liefern.
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat anlässlich seiner Sitzung am 7. September entschieden, die Anlagenutzungskosten 2013 und 2014 für die Berechnung der SwissDRG-Fallpauschalen national einheitlich festzulegen. Der Beschluss ist wie folgt auf der Website der SwissDRG AG publiziert.
Beschluss Verwaltungsrat SwissDRG AG
«Die SwissDRG AG beantragt dem Bundesrat, als Teil der SwissDRG-Tarifstruktur für die Abgeltung der Anlagenutzungskosten der Spitäler im Jahr 2013 einen Normkostenzuschlag in der Höhe von elf Prozent und für 2014 in der Höhe von zwölf Prozent des jeweiligen Basispreises zu genehmigen.»
Der Normkostenzuschlag gilt unter der Voraussetzung, dass die Spitäler der SwissDRG AG ihre Kosten- und Leistungsdaten zur Berechnung der Tarifstruktur rechtzeitig und in genügender Qualität liefern. Für Spitäler, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, gilt ein Zuschlag von zehn Prozent.
Bedeutung Beschluss für Verhandlungen
Es gilt zu bedenken, dass der Bundesrat diesen Entscheid noch genehmigen muss.
Für die anstehenden und laufenden Verhandlungen der Baserates 2013 gehen wir davon aus, dass alle Akteure sich auf den Beschluss der SwissDRG AG abstützen. Dies umso mehr, als bereits früher die eidgenössischen Sozialversicherer UV/MV/IV und die Einkaufsgemeinschaft HSK signalisierten, dass sie für die Baserate-Verhandlungen 2013 mit einem Zuschlag von elf Prozent rechnen.