Medizinische Kodierung: BFS hat Verantwortlichkeiten und Prozesse geklärt

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat definiert, wer für welche Prozesse verantwortlich ist und welche Rolle der Auskunftsdienst des Kodiersekretariats des BFS hat.

Das BFS ist dafür verantwortlich, die folgenden Kodierungsmittel bereitzustellen:

  • Klassifikation CHOP in allen 3 Landessprachen
  • Klassifikation ICD-10-GM in den französisch und italienisch Übersetzungen
  • Kodierungshandbuch


Als Konsequenz daraus übt das BFS vier Tätigkeiten aus, die nachfolgend kurz beschrieben sind:

Auskunftsdienst
Das Kodiersekretariat des BFS setzt die Tradition fort, Anfragen von KodiererInnen der Spitäler, Kliniken und Krankenkassen zu beantworten, zur korrekten Anwendung der Kodierregeln,der richtigen Kodierung von Krankheiten nach ICD-10-GM und zu den medizinischen Prozeduren nach CHOP. Sie können Ihre Frage per E-Mail stellen an: <link>codeinfo@bfs.admin.ch.
Fragen zu allgemeinen Aspekten des Fallpauschalensystems sowie zu tariflichen Zusammenhängen liegen nicht in der Verantwortung des BFS. Diese leitet der Auskunftsdienstweiter an die SwissDRG AG oder die zuständige Stelle.

Beurteilung von Unklarheiten der Kodierung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
Das Kodiersekretariat nimmt, sofern es die zeitlichen und personellen Ressourcen erlauben, weiterhin Anfragen zu Kodierunstimmigkeiten im Abrechnungsprozess von stationären Behandlungen entgegen und gibt im Rahmen der fachlichen Kompetenzen, allenfalls mit Unterstützung externer Experten, eine Kodierempfehlung ab. Diese Empfehlung hat jedoch keinen juristisch verbindlichen Charakter. Dafür sind die Gerichte zuständig.

Weiterentwicklung des CHOP
Für das nationale Antragsverfahren und die Weiterentwicklung des CHOP hat das BFS zusammen mit den Tarifpartnern einen Prozess definiert. Bei Bearbeitung der Anträge sind die Anforderungen an das Tarifsystem SwissDRG zu berücksichtigen. Eine Koordination der Anträge vor Antragsstellung innerhalb der antragstellenden Institutionen einerseits und zwischen den Tarifpartnern anderseits ist zwingend. Koordinierende Aufgaben kann das BFS hier nur bedingt übernehmen.

Eine technische Expertengruppe diskutiert die Weiterentwicklung der CHOP, d.h. Neuaufnahme, Modifikationen und Löschungen von Codes. Die Entscheidung, ob ein Antrag aufgenommen wird oder nicht, trifft jedoch das BFS. Anträge mit Auswirkungen auf die Systematik von SwissDRG oder von ausserordentlicher Tragweite müssen von allen Tarifpartnern unterstützt werden. Wenn die Tarifpartner sich nicht einigen können, stellt das BFS den entsprechenden Antrag zurück.

Französische Übersetzung des Index der ICD-10-GM
Die SwissDRG AG hat den alphabetischen Index der ICD-10-GM in der französischen Sprachversion, inklusive des Updates 2010, bereitgestellt. Aus Sicht des BFS stellen sich hier jedoch grundsätzliche Fragen zur Qualität der Übersetzungen. Das BFS wird die Produktion des französischen Verzeichnisses der ICD-10-GM 2012 zusätzlich übernehmen und mit Gültigkeitsbeginn 01. Januar 2013 für die medizinische Kodierung bereitstellen.

Kontakt

Links

<link http: www.bfs.admin.ch bfs portal de index infothek nomenklaturen blank codage _blank external-link-new-window>Kodierungssekretariat