Was bei griechischen PatientInnen zu beachten ist
Patientinnen und Patienten aus Griechenland, die sich im Rahmen der bilateralen Verträge in Schweizer Spitälern und Kliniken behandeln lassen wollen, können administrativen Mehraufwand verursachen. H+ informiert Sie, auf was Sie achten müssen.
Patientinnen und Patienten, welche sich mittels Bescheinigung S2 oder Formular E112 gemäss den bilateralen Abkommen zu den Sozialversicherungen in der Schweiz behandeln lassen wollen, müssen neu für die Behandlungskosten vollumfänglich selbst aufkommen. Ausnahmen bilden die Fälle, in denen der griechische Krankenversicherer die Kosten direkt übernimmt. H+ empfiehlt seinen Mitgliedern Vorkehrungen zu treffen und von den Patienten ein Depot bzw. eine Garantie-Hinterlegung zu verlangen, da die Gemeinsame Einrichtung KVG die Behandlungskosten bis auf weiteres nicht mehr als Garant für die Schweizer Spitäler übernimmt. Bitte informieren Sie ab sofort die Patientinnen und Patienten aus Griechenland entsprechend.
Bei Patienten aus Griechenland, welche die europäische Krankenversicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung vorweisen, empfiehlt sich eine Vorabklärung der Kostengarantie durch die gemeinsame Einrichtung KVG. Ausgenommen sind Notfallbehandlungen.