Bund revidiert Gefahrgutrecht: Lassen Sie H+ Ihre Meinung wissen!

Das Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) ändert. Dies hat zur Folge, dass auch die Schweiz ihr Recht anpassen muss. Die Änderung betrifft auch die Spitäler und Kliniken. Senden Sie H+ Ihre Stellungnahme bis zum 25. Juli 2012 zu.

Anlass für die laufende Anhörung zum Gefahrgutrecht bilden die Änderungen des Europäischen Übereinkommens zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Die Änderungen des internationalen Rechts bedingen, dass die Schweiz verschiedene Sonderabkommen und Verordnungen, wie beispielsweise die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV), anpassen muss. Die unterbreiteten Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

Fortbildungspflicht neu in Gefahrgutbeauftragtenverordnung
In der GGBV soll verankert werden, dass die Gefahrgutbeauftragten der Betriebe überprüfen müssen, ob die betroffenen Arbeitnehmenden gemäss den Änderungen der Gefahrgutbestimmungen weitergebildet sind.

ADR: Bestimmungen zu kontaminierten medizinischen Geräten und Instrumenten
Abschnitt 2.2.62 des ADR enthält wichtige Bestimmungen zu medizinischen Instrumenten und Geräten. Mit einigen Ausnahmen unterliegen medizinische Instrumente, bzw. Geräte, die möglicherweise mit ansteckenden Stoffen kontaminiert sind und zu bestimmten Zwecken befördert werden, nicht dem ADR. Zu beachten sind allerdings spezielle Verpackungsvorschriften.

Ihre Meinung interessiert H+!
Haben Sie Bemerkungen zu diesen neuen Bestimmungen? Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Mittwoch, 25. Juli 2012 an <link mail>Ursula Käser. Danke.

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