Systematische Datenweitergabe: Verordnung in Diskussion

Bundesrat Berset hat die Tarifpartner eingeladen den Verordnungsentwurf zur systematischen Datenweitergabe zu diskutieren. Der Vorschlag geht in die richtige Richtung, birgt aber Probleme im Detail.

Bundesrat Berset ist in verschiedenen gesundheitspolitischen Dossiers aktiv geworden. So auch bei der systematischen Datenweitergabe bei der Rechnungsstellung, nachdem das Parlament im letzten Dezember die Rechtsgrundlage dafür geschaffen hat und der Bundesrat diesen nun umsetzen muss.

Vorgeschichte
Im Juni 2010 erlässt der Bundesrat die Auflage, dass die Tarifpartner sich über die systematische Datenweitergabe zur Rechnungskontrolle einigen. Im August 2011 scheitern die Verhandlungsergebnisse in der Mitgliederabstimmung H+. Im Herbst 2011 lädt das EDI zur Anhörung der Verordnung ein. Im Januar 2012 legt der Departementsvorsteher den beiden Parlamentskommissionen einen Verordnungsentwurf vor. Im Frühjahr 2012 finden die Antrittsbesuche der Verbände bei Bundesrat Berset statt. Vor allem der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), das EJPD und die Versicherungen intervenieren wegen des Verordnungsentwurfs zur systematischen Datenweitergabe.

Zertifizierte Datenannahmestelle
Damit die Versicherer ihre Rechnungskontrolle durchführen können und die Patientendaten dennoch geschützt werden, haben EDI und BAG einen Intermediär vorgeschlagen, eine sogenannte Datenannahmestelle. Um die Unabhängigkeit dieser zu gewährleisten, kontrollieren und zertifizieren private Zertifizierungsstellen die Datensicherheit bei der Datenannahmestelle. Die privaten Zertifizierungsstellen wiederrum werden vom EDÖB kontrolliert.

Die Datenannahmestelle triagiert die Daten und stellt so die verhältnismässige Datenweitergabe an die Versicherungen sicher. Die von den Spitäler weiterzugebenden Daten sollen in der Verordnung spezifiziert und auf die jeweilige DRG-Diagnosen und
-Prozeduren reduziert werden. Mit Unterstützung des EDÖB konnten die Leistungen der Rehabilitation und der Psychiatrie von dieser Regelung ausgeschlossen werden, solange diese keinen national einheitlichen Tarif kennen. Bundesrat Berset will die Verordnung rasch in den Bundesrat zur Verabschiedung bringen, um sie möglichst auf den 1.1.2013 in Kraft setzen zu können.

Der Teufel steckt im Detail
H+ engagiert sich für die Schaffung von Rechtssicherheit und für eine klare und national einheitliche Regelung. Die Stossrichtung mit einer Triage über zertifizierte Datenannahmestellen zur Wahrung der Verhältnismässigkeit unterstützt H+.

Was auf den ersten Blick einleuchtend und gut erscheint, ist bei näherer Betrachtung problematisch. Bisher waren die Spitäler das Bollwerk gegen die übermässige Datenweitergabe. Durch die vorgeschlagene Regelung der Verordnung wird die Problematik der unverhältnismässigen Datenweitergabe von den Spitäler in die zertifizierte Datenannahmestelle verschoben, ohne dass das Grundproblem gelöst wird. Hier muss die Exekutive nachbessern. H+ bleibt für die Spitäler und Kliniken am Ball. Ziel ist, unter Wahrung des Datenschutzes eine für die Spitäler und Kliniken einfache Datenübermittlung zu erreichen, die aufwendige Einzelrechnungsauskünfte minimiert.

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