Die am 2. April 2012 durch die SwissDRG AG vorgestellte Version 2.0 des Fallpauschalenkatalogs führte zu hohen Unsicherheiten bei den Spitalvertretungen. Die Universitätsspitäler beispielsweise erklärten, dass ohne Korrekturen die Version 2.0 nicht mitgetragen würde. H+ hat deshalb gegenüber der SwissDRG AG Position bezogen. Das wichtigste Anliegen der Spitäler, d.h. die Normierung, hat die SwissDRG AG bereits aufgenommen.
Am 2. April 2012 stellte die SwissDRG AG die SwissDRG Version 2.0 vor. Die Erläuterungen zu den Anpassungen der Version 2.0 gegenüber SwissDRG 1.0 waren sehr fundiert, bezogen sich aber fast ausschliesslich auf die Datengrundlagen und die darauf basierenden fachlichen Anpassungen und Umbauten in der Tarifstruktur, z.B. neue, gestrichene, zusammengefasste oder angepasste Fallgruppen. SwissDRG erläuterte hingegen nicht, ob und inwiefern sich die neue Tarifstruktur ökonomisch auf die Spitäler, verschiedene Versorgungsstufen oder Leistungsangebote auswirken könnte. Folglich waren die Rückmeldungen der Spitäler an H+ meist negativ.
Die SwissDRG AG bot den Spitälern zur Klärung der Kritikpunkte und Fragen ein Treffen an. Aufgrund der Diskussion und vorheriger Abklärungen hat die SwissDRG AG konkrete Lösungsvorschläge für alle angesprochenen Probleme unterbreitet.
Position von H+ zur Version 2.0 von SwissDRG
Basierend auf den Vorschlägen der SwissDRG AG und dem detaillierten Einblick in die Berechnungsgrundlagen, welcher Bernhard Wegmüller als Verwaltungsrat der SwissDRG AG gewährt wurde, vertritt H+ folgende Position:
Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, unterstützt H+ die Einführung der Version 2.0 auf den 1. Januar 2013. Sie finden das PDF des Briefes an die SwissDRG mit der umfassenden Position von H+ sowie die Stellungnahme der Unispitäler in der rechten Spalte zum Download.