SwissDRG Version 2.0: H+ bezieht Position

Die am 2. April 2012 durch die SwissDRG AG vorgestellte Version 2.0 des Fallpauschalenkatalogs führte zu hohen Unsicherheiten bei den Spitalvertretungen. Die Universitätsspitäler beispielsweise erklärten, dass ohne Korrekturen die Version 2.0 nicht mitgetragen würde. H+ hat deshalb gegenüber der SwissDRG AG Position bezogen. Das wichtigste Anliegen der Spitäler, d.h. die Normierung, hat die SwissDRG AG bereits aufgenommen.

Am 2. April 2012 stellte die SwissDRG AG die SwissDRG Version 2.0 vor. Die Erläuterungen zu den Anpassungen der Version 2.0 gegenüber SwissDRG 1.0 waren sehr fundiert, bezogen sich aber fast ausschliesslich auf die Datengrundlagen und die darauf basierenden fachlichen Anpassungen und Umbauten in der Tarifstruktur, z.B. neue, gestrichene, zusammengefasste oder angepasste Fallgruppen. SwissDRG erläuterte hingegen nicht, ob und inwiefern sich die neue Tarifstruktur ökonomisch auf die Spitäler, verschiedene Versorgungsstufen oder Leistungsangebote auswirken könnte. Folglich waren die Rückmeldungen der Spitäler an H+ meist negativ.

Die SwissDRG AG bot den Spitälern zur Klärung der Kritikpunkte und Fragen ein Treffen an. Aufgrund der Diskussion und vorheriger Abklärungen hat die SwissDRG AG konkrete Lösungsvorschläge für alle angesprochenen Probleme unterbreitet.

Position von H+ zur Version 2.0 von SwissDRG
Basierend auf den Vorschlägen der SwissDRG AG und dem detaillierten Einblick in die Berechnungsgrundlagen, welcher Bernhard Wegmüller als Verwaltungsrat der SwissDRG AG gewährt wurde, vertritt H+ folgende Position:

  • Der Lösungsvorschlag, die vorhandene Tarifstruktur SwissDRG 2.0 gegenüber der Version 1.0 normiert aufzubereiten, ist zwingend umzusetzen.
  • Die vorhandenen Daten aus den Berechnungen von SwissDRG lassen den Schluss zu, dass die Case-Mix-Indices (CMI) bezogen auf die einzelnen Versorgungsstufen zwischen den beiden Tarifstrukturen nahezu unverändert bleiben. Eine Ausnahme bildet der CMI für Kinderspitäler, der gemäss diesen Daten abnimmt. Diesen Umstand gilt es in den Tarifverhandlungen zu beachten.
  • High Outlier und damit verbundene «Hochpreisfälle» werden durch die Tarifstrukturen 1.0 und 2.0 ungenügend abgebildet. Diese Fälle kommen in gewissen Versorgungsstufen/Spitälern überdurchschnittlich, in anderen unterdurchschnittlich vor. Dieser Umstand muss beachtet werden.
  • Die künftigen Tarifstrukturen müssen zwingend verbessert werden.
  • Der Antrag zur Schaffung einer Schnittstelle auf das Webfeedback ist zwingend anzunehmen. So erhalten Netzwerkspitäler verbesserte Analyse- und Simulationsmöglichkeiten.
  • Die Vorverschiebung der Bereitstellung des Planungsgroupers für die Tarifverhandlungen ist dringend anzustreben. Die Spitäler bieten an, die SwissDRG AG in diesem Jahr bei den umfassenden Anpassungen für die Bereitstellung des Batchgroupers durch erfahrene Codierfachleute zu unterstützen, damit dieser Prozess rasch umgesetzt werden kann.


Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, unterstützt H+ die Einführung der Version 2.0 auf den 1. Januar 2013. Sie finden das PDF des Briefes an die SwissDRG mit der umfassenden Position von H+ sowie die Stellungnahme der Unispitäler in der rechten Spalte zum Download.

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