Sollen Chiropraktoren weitere diagnostisch-therapeutische Massnahmen verordnen können?

Die Schweizer Chiropraktorinnen und Chiropraktoren fordern, noch mehr diagnostisch-therapeutische Massnahmen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung selbst verordnen zu können. Sie beantragen, die Krankenpflege-Leistungsverordnung entsprechend anzupassen. Die Anhörung läuft. Lassen Sie H+ Ihre Meinung wissen.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten der von den Chiropraktorinnen und Chiropraktoren durchgeführten Leistungen und bestimmter von ihnen verordneten weiteren Behandlungsmassnahmen. Die auf Verordnung zu vergütenden Leistungen sind in Artikel vier der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgelistet.

Die Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft (ChiroSuisse) fordet, zusätzliche Leistungen selber verordnen zu können, die sie benötigen, um Funktionsstörungen und schmerzhafte Syndrome des Bewegungsapparates behandeln zu können. Die Liste der von der OKP erstatteten Leistungen sei entsprechend anzupassen.

Ihre Meinung ist H+ wichtig!
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lädt H+ und andere Organisationen ein, zu diesen Plänen Stellung zu nehmen. Sämtliche Anhörungsunterlagen finden Sie in der rechten Spalte. Insbesondere interessieren die Behörden Antworten auf folgende Fragen:

  • Sind nach Ihrer Einschätzung die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren befähigt, die im Antrag genannten Analysen, Arzneimittel, Mittel und Gegenstände, bildgebenden Verfahren sowie Infiltrationen im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen diagnostisch-therapeutischen Tätigkeit zu verordnen?
  • Gilt dies auch für die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, die ihre Aus- und Weiterbildung vor Inkrafttreten des Medizinalberufegesetzes (MedBG) absolviert haben?

Ihre Meinung interessiert H+. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 22. Juni 2012 an <link mail>Ursula Käser.

Stellungnahme wichtig für Beratung in Eidgenössischen Kommissionen
Bevor das Eidgenössische Departement des Innern entscheidet, ob es Artikel vier der KLV anpassen will, lässt es sich im August/September 2012 von den Eidgenössischen Kommissionen für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen sowie für Analysen, Mittel und Gegenstände beraten. Diese beiden Kommissionen erhalten auch die Stellungnahme von H+ zu dieser Vorlage und die weiterer Stakeholder.

Kontakt

Links

<link http: www.hplus.ch de servicenav h_politik vernehmlassungen archiv _blank external-link-new-window>Vernehmlassungs- und Anhörungsantworten H+