Elektronische Signatur bald auch für Unternehmungen?

Der Bund hat das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur in die Vernehmlassung geschickt. Die geplanten Änderungen betreffen auch die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen. Ihre Meinung zu dieser Vorlage interessiert H+.

Das Eidgenössische Polizei- und Justizdepartement EJPD will mit der Revision des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur auch juristischen Personen und Behörden ermöglichen, eine bestimmte Form der elektronischen Signatur zu nutzen. Die sichere Authentifikation mit Zertifizierungsdienst-Produkten soll ebenfalls gesetzlich geregelt werden. Die Vorlage betrifft die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen als Unternehmungen, d.h. als Bezüger der elektronischen Signaturdienste, die sicherzustellen haben, dass ein Signatur-Anbieter die Vorgaben der neuen Verordnung umsetzt. Aus Sicht der Geschäftsstelle von H+ gibt es keine Inhalte in der eher technischen Vorlage, die für die H+ Mitglieder bedenklich wären. Wenn Sie anderer Ansicht sind, bitten wir Sie, <link mail>Ursula Käser Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 29. Juni 2012 zukommen zu lassen.

Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auf der <link http: www.admin.ch ch d gg pc _blank external-link-new-window>Website des Bundes.

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