Selbstdeklaration für interventionelle Schmerztherapie jetzt verfügbar

Die interventionelle Schmerztherapie wird im überarbeiteten Kapitel 29 von TARMED aufgenommen. Voraussetzung, um die Leistungen abrechnen zu können, ist die ergänzte Selbstdeklaration der Sparte «Interventionelle Schmerztherapie». Das Dokument hierfür ist ab Mai auf der Website von H+ zum Herunterladen bereit.

Um ab Gültigkeit der TARMED Version 1.08 die interventionelle Schmerztherapie abrechnen zu können, sind H+ Betriebe verpflichtet, ihre Selbstdeklaration der TARMED Sparten zu ergänzen. Das entsprechende Formular steht ab Mai auf der <link http: www.hplus.ch de tarife_preise tarmed spartenanerkennung_tarmed _blank external-link-new-window>Website von H+ für den Download bereit. Der neue Bogen beinhaltet die zwei Voraussetzungen:

  1. Der Betrieb stellt sicher, dass das verantwortliche ärztliche Personal den Fähigkeitsausweis «Interventionelle Schmerztherapie» besitzt und auch im geforderten Drei-Jahres-Rhythmus erneuert.
  2. Die zweite deklarationspflichtige Voraussetzung ist, dass die Leistung in einem Raum mit geeigneter Bildgebung, beispielsweise BV-TV erbracht wird.


Informationen zum Fähigkeitsausweis erhalten Interessierte bei der zuständigen Fachgesellschaft Swiss Society for Interventional Pain Management SSIPM, beispielsweise <link http: www.ssipm.ch node _blank external-link-new-window>hier.

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