Beschaffungswesen: H+ erarbeitet Handlungsanleitung für Spitäler und Kliniken

Bei welcher Rechtsform, welchem Leistungsangebot, welchen Beschaffungen und welchen Schwellenwerten sind die Spitäler und Kliniken öffentlichen Beschaffungsverfahren unterstellt? Welche Verfahren sind dabei zu wählen? H+ erarbeitet bis Ende Mai 2012 eine präzise Handlungsanleitung.

Ein Rechtsgutachten von Prof. Trüeb und Dr. Zimmerli im Auftrag des Interkantonalen Organs für das öffentliche Beschaffungswesen (INöB), der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), der Kommission «Beschaffungswesen Bund-Kantone» (KBBK) und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) kommt zum Schluss, dass in allen Bereichen, in denen die Listenspitäler über einen kantonalen Leistungsauftrag verfügen, Beschaffungen nach den üblichen Regeln auszuschreiben sind. Die Auftraggeber empfehlen den Kantonen, dem Gutachten Folge zu leisten, ohne aber konkrete Umsetzungsempfehlungen abzugeben. H+ hat im eFlash vom März 2012 darüber berichtet.

Gutachten in der Praxis nicht direkt anwendbar
Das Gutachten geht der Frage nach, ob ein Listenspital als Auftraggeberin im Sinne des öffentlichen Beschaffungsrechts gilt und folglich ab bestimmten Auftragswerten seine Aufträge öffentlich ausschreiben muss. Diese Frage wird bejaht: Für die öffentlichen Listenspitäler, weil sie eine «Einrichtung des öffentlichen Rechts» (EöR) seien, für die privaten Listenspitäler, weil sie «andere Träger von kantonalen Aufgaben» seien. Die Ausschreibungspflicht bestehe hingegen nur für den nicht-kommerziellen Bereich, sprich die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Aussage, dass ein Listenspital oder eine Klinik generell einer Ausschreibungspflicht untersteht, ist aber zu pauschal. Grundsätzlich muss dies gemäss aktueller Rechtsprechung im Einzelfall geprüft werden, d.h. für die jeweilige Institution und Beschaffung.

H+ erarbeitet Handlungsanleitung für Spitäler und Kliniken
Der Vorstand von H+ hat an seiner Sitzung vom 29. März 2012 entschieden, eine präzise Handlungsanleitung für die Spitäler und Kliniken zu erarbeiten, damit diese wissen, bei welcher Rechtsform, welchem Leistungsangebot, welchen Beschaffungen und welchen Schwellenwerten sie öffentlichen Beschaffungsverfahren unterstellt sind und welche Verfahren dabei zu wählen sind. H+ erarbeitet diese Anleitung so rasch wie möglich mit dem Ziel, Sie Ihnen bis Ende Mai 2012 zur Verfügung stellen zu können. H+ wird diese Handlungsanleitung anschliessend auch gegenüber den Kantonen vertreten, die mit der Umsetzung des öffentlichen Beschaffungswesens beauftragt sind.

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<link http: www.hplus.ch de servicenav publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window>eFlash 03/2012 – Beschaffungsrecht gilt für Listenspitäler auch unter neuer Spitalfinanzierung