Neue Verträge zu nicht-stationären Transplantationsleistungen
H+ und der Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) haben zur Entschädigung von nicht-stationären Transplantationsleistungen zwei gesamtschweizerische Tarifverträge abgeschlossen. Die Vertragspartner reichen diese beim Bundesrat zur Genehmigung ein. Die betroffenen Transplantationsspitäler erhalten die Verträge und die Beitrittsformulare demnächst.
Stationäre Transplantationsleistungen werden seit 1. Januar 2012 über SwissDRG abgerechnet. Der SwissDRG Fallpauschalenkatalog regelt die Abgeltung der Transplantationen jedoch nicht abschliessend. Heute werden der stationäre Aufenthalt des Organempfängers sowie ein allfälliger stationärer Aufenthalt eines Lebendspenders einer Fallgruppe zugewiesen und nach SwissDRG abgerechnet. Leistungen wie die Organ- und Stammzellenentnahmen sowie der Organtransport müssen jedoch separat abgegolten werden.
Bundesrat muss gesamtschweizerische Tarifverträge mit Beitrittsverfahren genehmigen
Für diese Leistungen haben Vertreter aus den Transplantationsspitälern und -kliniken unter der Leitung von Markus Scherer, Leiter Controlling und Tarife des Universitätsspital Basel, mit dem SVK zwei neue Verträge ausgearbeitet: einen für solide Organe und einen für Stammzellen. H+ und die betroffenen Transplantationsspitäler haben sich darauf geeinigt, diese Verträge als gesamtschweizerische Tarifverträge gemäss KVG zu gestalten. Die Transplantationsspitäler und die Versicherer müssen somit formal dem Vertrag beitreten und nicht mehr wie bisher mit den Versicherern separate Entschädigungsverträge abschliessen. H+ und der SVK reichen die beiden Verträge in Kürze beim Bundesrat zur Genehmigung ein.
H+ informiert über die neuen Tarife
H+ stellt den betroffenen Transplantationsspitälern die Verträge und die Beitrittsformulare demnächst zu. H+ informiert die betroffenen Mitglieder und Organisationen am 13. März 2012 in Bern im Rahmen einer Informationsveranstaltung. Dabei erklären Tarifspezialisten aus den Transplantationsspitälern, wie die beiden neuen Tarife fachlich anzuwenden sind.