Keine Daten ohne Rechtsgrundlagen
H+ empfiehlt den Spitälern und Kliniken, den Krankenversicherern medizinische Daten, d.h. Diagnose- und Prozedurencodes, bei der Rechnungsstellung nicht systematisch zu übermitteln und die revidierte Verordnung über die Krankenversicherung KVV abzuwarten. Diese kann frühestens auf Mitte April in Kraft treten.
Bald ist der zweite Monat unter SwissDRG vorbei. H+ erhielt in den vergangenen zwei Monaten diverse Anfragen, ob und wie zurzeit die medizinischen Daten für die Rechnungskontrolle an die Versicherer zu übermitteln sind. Dieser Punkt ist rechtlich noch nicht geklärt.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die systematische Übermittlung medizinischer Daten ist noch nicht in Kraft. Die Bundesversammlung hat zwar das Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG im Dezember 2011 geändert, bis zum 13. April 2012 kann aber das fakultative Referendum ergriffen werden. Entsprechend kann der Bundesrat das revidierte KVG erst nach dem 13. April 2012 in Kraft setzen.
Angepasste Verordnung frühestens ab 13. April 2012 in Kraft
H+ hat erfahren, dass die angepasste Verordnung über die Krankenversicherung KVV, welche die konkrete Umsetzung der medizinischen Datenübermittlung unter SwissDRG regelt, erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verfügt wird, d.h. nach dem 13. April 2012.
H+ fordert strikte Einhaltung des Datenschutzes
H+ hat sich konsequent gegen die systematische Lieferung aller medizinischen Datensätze, d.h. SwissDRG-Grouper-relevante Daten, an die Krankenkassen gewehrt. So eine standardisierte Datenlieferung verstösst unter heutigem Recht gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und verletzt nach Ansicht von H+ das Patienten- und Arztgeheimnis. Für die Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt es bereits Verfahren, die eine effiziente Kontrolle mit dem ordentlichen Rechnungsdatenset nach XML-4.3-Standard ermöglichen. H+ empfiehlt deshalb den Mitgliedern, bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht alle Diagnosen den Versicherern zu übermitteln.
H+ engagiert sich mit der FMH und Patientenorganisationen für die strikte Einhaltung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes und gegen den «gläsernen Patienten». Für H+ bedeutet die Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips aber auch, dass eine praktikable Lösung mit vertretbaren Zusatzkosten für die Leistungserbringer und Versicherer anzustreben ist. H+ setzt sich dafür ein, dass die Verordnung eine klare Lösung mit vorgegebenen, anerkannten Standards bringen wird. Diese soll die elektronische Datenübermittlung verbindlich regeln und benennen, was an die Administration der Versicherer und was an den Vertrauensarzt zu liefern ist.