Kein Referendum gegen KVG-Revision zur Datenübermittlung
Die kantonalen Ärztegesellschaften und die FMH haben auf ein Referendum gegen die KVG-Revision zur Datenübermittlung verzichtet. Damit ist der Weg frei für eine nationale Regelung für die Rechnungsstellung unter SwissDRG.
Die eidgenössischen Räte verabschiedeten in der Dezember-Session 2011 die KVG-Revision TARMED. Darin wird einerseits eine subsidiäre Kompetenz des Bundes verankert beim Scheitern der Tarifpartner für eine TARMED-Revision. Andererseits wird die Datenübermittlung der Leistungserbringer mit medizinischen Daten an die Versicherer geregelt. Die KVG-Revision verpflichtet die Leistungserbringer, auf der Rechnung «die Diagnosen und Prozeduren nach den Klassifikationen in den jeweiligen vom zuständigen Departement herausgegebenen schweizerischen Fassungen codiert aufzuführen». Der Bundesrat erlässt ausführende Bestimmungen «zur Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe der Daten unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips».
FMH: «Das Arztgeheimnis wird untergraben»
Schon während der Behandlung im Parlament wurden mehrmals Referenden gegen die Verankerung des «gläsernen Patienten» angedroht. Nach der Verabschiedung der Vorlage durch das Parlament beschlossen die Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften (KKA) und die FMH Anfang Februar 2012, gegen diese KVG-Revision das Referendum zu ergreifen.
Gemäss Wortlaut des neuen Artikels wären nach Ansicht der FMH neben den Spitälern auch ambulant tätige Ärzte, Hebammen, Physiotherapeuten, Spitex-Organisationen etc. gezwungen, auf jeder Rechnung detaillierte Diagnosen anzugeben. Damit würden für die Datenweitergabe im ambulanten Bereich weitergehende Bestimmungen festgelegt, als es der heutigen Praxis entspricht. Bereits im Rahmen der parlamentarischen Debatte hatten die FMH und die KKA darauf hingewiesen, «dass es sich bei dieser Regelung um eine unnötige und unverhältnismässige Massnahme handelt – sie untergräbt unnötigerweise das Arztgeheimnis».
Referendum wieder abgeblasen
Im Zuge der anschliessenden Kontakte zwischen der KKA, der FMH und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) versicherte das Departement, dass keine Absicht bestehe, im ambulanten Bereich weitergehende Bestimmungen über den Datenaustausch zu erlassen. Bundesrat Alain Berset bestätigte diese Absicht in einem offiziellen Schreiben gegenüber der KKA und sicherte zu, dass die im Dezember beschlossene Gesetzesänderung zur Übermittlung von Patientendaten ausschliesslich für den stationären Bereich gelte und sich für die Rechnungen im ambulanten Bereich nichts ändern werde. Diese Absicht soll auch explizit in die Verordnung des Bundesrates einfliessen und festgehalten werden, schrieb Berset.
Aufgrund der schriftlichen Zusage des Vorstehers des EDI ist die KKA nach einer Mitgliederbefragung zum Schluss gelangt, dass das Ergreifen des Referendums «nicht angebracht ist». Damit wurde auch die Unterstützung der FMH hinfällig.
Bundesverordnung nach Ablauf der Referendumsfrist
Die wegen fehlender Gesetzeskompetenz schubladisierte Verordnung zur Rechnungsdatenstellung wird nun im Sinne der Versprechungen von Bundesrat Berset angepasst und geht dann in die Ämterkonsultation bei den anderen Departementen und zum Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Nach Ablauf der Referendumsfrist am 13. April 2012 kann der Bundesrat, wie im Gesetz verlangt, die neue Verordnung zur Datenübermittlung mit der Rechnungsstellung unter SwissDRG in Kraft setzen.