H+ fordert: GAV Gastgewerbe nicht auf Spitäler und Kliniken ausweiten
Der neue GAV im Schweizer Gastgewerbe enthält arbeitsrechtliche Bestimmungen für alle Arbeitgeber und Mitarbeitende in gastgewerblichen Betrieben. Er soll neu auch für Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen gelten, die gastgewerbliche Leistungen anbieten. H+ erachtet diese Ausweitung der Gültigkeit als inakzeptabel und hat Einsprache erhoben.
Die Berufsorganisation und Gewerkschaften Hotel und Gastro Union, UNiA und Syna haben mit den Arbeitgeberverbänden Swiss Catering Association, GastroSuisse und hotelleriesuisse per 1. Januar 2012 einen revidierten Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe abgeschlossen. Die Vertragsgemeinschaft ersucht die Direktion für Arbeit des SECO, den GAV für die ganze Schweiz allgemein verbindlich zu erklären, wie das SECO am 8.Dezember 2011 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) bekannt gegeben hat. Einsprachen gegen das Gesuch waren bis 9. Januar 2012 möglich.
Neuer Mindestlohn
Der GAV enthält u.a. ein neues Lohnsystem mit einem Mindestlohn sowie neue Bestimmungen zu den Arbeitszeiten, der Freizeit etc. und soll auch für branchenfremde Wirtschaftszweige wie Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen gelten.
H+ erhebt Einsprache
Obwohl die Betriebe von H+ betroffen sind und der Vorschlag weitreichende Folgen für die Institutionen hat, erhielt der Verband nur indirekt, dank einem Hinweis Dritter, Kenntnis von der Publikation im SHAB und somit vom Vorhaben der Vertragsgemeinschaft. H+ hat fristgerecht Einsprache gegen die Ausweitung der Gültigkeit des neuen GAV auf die Gesundheitsbranche erhoben. Nach Informationen von H+ haben auch kantonale Spitalverbände, einzelne Spitäler sowie senesuisse und CURAVIVA gegen den GAV Einsprache erhoben. H+ hält Sie auf dem Laufenden über die weiteren Ereignisse im Zusammenhang mit dem GAV.