Neuerungen in der IV: Unterstützung für Arbeitgeber

Die IV-Revision 6a tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Sie will das Ziel «Eingliederung vor Rente» mit neuen konkreten Massnahmen erreichen. Für Sie als Arbeitgeber stehen kostenlose Informationsmaterialien dazu zur Verfügung.

Was tun, wenn ein Mitarbeitender häufig fehlt oder allgemein gesundheitliche Probleme hat? Welche Unterstützung bekommt ein Arbeitgeber, wenn er einem gesundheitlich beeinträchtigten Menschen den Weg zurück in die Berufswelt ermöglichen will? Bei solchen und ähnlichen Fragen beraten Sie die IV-Fachleute kostenlos und bieten Ihnen zahlreiche weitere Dienstleistungen an.

Sie als Arbeitgeber sind bei der IV-Revision 6a gefordert
Am 1. Januar 2012 tritt die IV-Revision 6a in Kraft. Die Revision hat zum Ziel, IV-Rentnerinnen und IV-Rentner mit wirkungsvollen Eingliederungsmassnahmen direkt am Arbeitsplatz in ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu trainieren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband, die IV-Stellenkonferenz und das Bundesamt für Sozialversicherungen stellen kostenlose Informationsmaterialien auf Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Als Arbeitgeber erfahren Sie darin, was die IV-Revision an neuen Massnahmen bringt und was diese im Eingliederungsprozess bedeuten.

Flyer «Unterstützung für Arbeitgeber - Neuerungen in der IV»: Das Wichtigste auf einen Blick
Im Flyer «Unterstützung für Arbeitgeber – Neuerungen in der IV» sehen Sie die wichtigsten Informationen über die IV-Revision 6a auf einen Blick. Er steht in der rechten Spalte zum Download bereit.

Vertiefte Informationen in der Broschüre «Leitfaden für die berufliche Eingliederung»
Weiterführende Informationen über die Anforderungen und Prozesse zur Wiedereingliederung enthält der «Leitfaden für die berufliche Eingliederung». Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Direktionen und Personalverantwortliche und ist ab Ende Januar 2012 erhältlich. Bestellen Sie diese Broschüre jetzt kostenlos <link http: www.ahv-iv.info arbeitgeber _blank external-link-new-window>hier.

Haben Sie Fragen?
Für konkrete Massnahmen oder bei allgemeinen Fragen berät Sie die IV-Stelle Ihres Kantons gerne: <link http: www.iv-stelle.ch>www.iv-stelle.ch.

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Links

<link http: www.ahv-iv.info arbeitgeber _blank external-link-new-window>Bestellformular Informationsmaterialien «IV-Revision 6a»

<link http: www.bsv.admin.ch themen iv _blank external-link-new-window>6. IV-Revision