UVG/MV/IV: Neuer Finanzierungteiler ab 1. Januar 2012

Die GDK hat mit der MTK, der IV und der MV eine neue Vereinbarung unterzeichnet. Diese ist ab dem 1. Januar 2012 gültig und regelt die Mitfinanzierung von stationären UVG/MV/IV-Leistungen durch die Kantone.

Die drei Sozialversicherungen einigten sich mit der GDK für das Jahr 2012 auf eine Übergangsregelung, die alle Listenspitäler betrifft. Die Regelung gilt für die Akutsomatik, die Rehabilitation und die Psychiatrie.

2012: Unterschied inner- und ausserkantonale PatientInnnen
Sobald ein Kanton der Vereinbarung beigetreten ist, gilt bei innerkantonalen PatientInnen: 90% der Kosten gehen zu Lasten der Sozialversicherung, 10% zu Lasten des Wohnkantons. Zurzeit sind bereits 50% der Kantone der Vereinbarung beigetreten. Die Leistungserbringer können sich direkt beim zuständigen Kanton informieren, ob er der Vereinbarung beigetreten ist. Bei ausserkantonalen Patienten übernehmen die Sozialversicherer 100% der Kosten.

Einheitliche Regelung für 2013
Ab 2013 entschädigen die Versicherer bei inner- und ausserkantonalen PatientenInnen 100% der verhandelten Tarife. Der kantonale Anteil entfällt.

Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie in der rechten Spalte zum Download. Die GDK publiziert die Liste mit den beigetretenen Kantonen auf ihrer Webseite.