WACC-Zinssatz zu tief und falsch angewendet

Das ist das Fazit des Gutachtens des IFBC Instituts im Auftrag von H+. Die Expertise basiert auf den Angaben der H+ Mitglieder im Rahmen einer Befragung von 2011. H+ hat nun die notwendigen Schritte für eine VKL-Anpassung beim BAG eingeleitet.

Der Gesetzgeber sieht vor, das Kapitalkostenkonzept WACC, d.h. den Weighted Average Cost of Capital-Ansatz, für die Ermittlung eines branchenüblichen Kapitalertrags für Spitalbetreiber anzuwenden. Das Konzept basiert auf der Grundsatzüberlegung, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber für die Kapitalüberlassung eine angemessene Rendite in Form eines marktgerechten Kapitalertrags erwarten. Dieser Zinssatz ist heute in der VKL auf 3.7% festgelegt. Er basiert auf einem Gutachten des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel (WWZ) aus dem Jahr 2008. Auftraggeber war das Bundesamt für Gesundheit BAG. Das Gutachten empfiehlt, den WACC-Zinssatz periodisch zu überprüfen.

Neues Gutachten fordert Zinsanpassung
H+ hat im Frühjahr 2011 eine Mitgliederbefragung mit dem Titel «KVG-Revision Spitalfinanzierung: der WACC Zinssatz muss neu berechnet werden!» durchgeführt. Basierend darauf hat H+ beim IFBC Institut die Überprüfung des Zinssatzes in Auftrag gegeben. Fazit des Gutachtens:

  1. Der WACC-Zinssatz ist anders anzuwenden.
  2. Der WACC-Zinssatz ist, rückwirkend auf den 1. Januar 2010, anzuheben auf 5.8 %.

Das Gutachten mit den detaillierten Ausführungen finden Sie <link http: www.hplus.ch de betriebswirtschaft rechnungswesen_spital vkl _blank external-link-new-window>hier.

H+ bedankt sich bei allen Institutionen, die an der Befragung mitgewirkt haben. H+ hat den Teilnehmenden die Ergebnisse der Befragung bereits zugestellt. Falls Sie die E-Mail nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an <link mail>Claudia Bigler.

VKL-Änderungsantrag beim BAG eingereicht
H+ hat gegenüber dem BAG bereits die notwendigen Schritte unternommen und einen VKL-Änderungsantrag eingereicht. H+ beantragt insbesondere:

  1. Eine umgehende Anpassung von Art. 10a Absatz 4 der VKL mit dem neu ermittelten Wert des kalkulatorischen Zinssatzes von 5.8%.
  2. Eine Anpassung des VKL Kommentars:
    Die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens soll mit dem WACC Zinssatz erfolgen. Gleiches gilt ab 2010 ebenfalls für das Umlaufsvermögen. Der bis Ende 2009 vom Preisüberwacher angewendete, normative Ansatz zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen soll subsidiären Charakter erhalten.

Kontakt

Pascal  Besson

Pascal Besson

031 335 11 57
E-Mail