Das ist das Fazit des Gutachtens des IFBC Instituts im Auftrag von H+. Die Expertise basiert auf den Angaben der H+ Mitglieder im Rahmen einer Befragung von 2011. H+ hat nun die notwendigen Schritte für eine VKL-Anpassung beim BAG eingeleitet.
Der Gesetzgeber sieht vor, das Kapitalkostenkonzept WACC, d.h. den Weighted Average Cost of Capital-Ansatz, für die Ermittlung eines branchenüblichen Kapitalertrags für Spitalbetreiber anzuwenden. Das Konzept basiert auf der Grundsatzüberlegung, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber für die Kapitalüberlassung eine angemessene Rendite in Form eines marktgerechten Kapitalertrags erwarten. Dieser Zinssatz ist heute in der VKL auf 3.7% festgelegt. Er basiert auf einem Gutachten des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel (WWZ) aus dem Jahr 2008. Auftraggeber war das Bundesamt für Gesundheit BAG. Das Gutachten empfiehlt, den WACC-Zinssatz periodisch zu überprüfen.
Neues Gutachten fordert Zinsanpassung
H+ hat im Frühjahr 2011 eine Mitgliederbefragung mit dem Titel «KVG-Revision Spitalfinanzierung: der WACC Zinssatz muss neu berechnet werden!» durchgeführt. Basierend darauf hat H+ beim IFBC Institut die Überprüfung des Zinssatzes in Auftrag gegeben. Fazit des Gutachtens:
Das Gutachten mit den detaillierten Ausführungen finden Sie <link http: www.hplus.ch de betriebswirtschaft rechnungswesen_spital vkl _blank external-link-new-window>hier.
H+ bedankt sich bei allen Institutionen, die an der Befragung mitgewirkt haben. H+ hat den Teilnehmenden die Ergebnisse der Befragung bereits zugestellt. Falls Sie die E-Mail nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an <link mail>Claudia Bigler.
VKL-Änderungsantrag beim BAG eingereicht
H+ hat gegenüber dem BAG bereits die notwendigen Schritte unternommen und einen VKL-Änderungsantrag eingereicht. H+ beantragt insbesondere: