Teilrevision Transplantationsgesetz in Vernehmlassung

Einige Bestimmungen im Transplantationsgesetz führen heute bei der praktischen Anwendung zu Unsicherheiten. Mit einer Teilrevision des Transplantationsgesetzes beabsichtigt der Gesetzgeber mehr Klarheit in heiklen Fragen zu schaffen. Teilen Sie H+ mit, ob die vorgesehenen Änderungen genügen, um die Unsicherheiten zu klären.

Bis heute erhalten Grenzgängerinnen, mit Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbstätigen Angehörigen bei der Zuteilung von Organen nicht die gleiche Behandlung wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Dies soll sich mit der Änderung des Transplantationsgesetzes ändern.

Komplexe Prozesse erfordern rasche Entscheidungen
Einer Organentnahme geht ein Prozess in mehreren Phasen voraus. Dabei gilt es, die Entscheidung, einem verstorbenen Patienten Organe für eine Transplantation zu entnehmen, möglichst rasch zu treffen, damit die Organentnahme medizinisch überhaupt möglich ist. Die Abklärung, ob ein Patient in eine Organtransplantation eingewilligt hat, dauert jedoch oft zu lang.

Unbefriedigend: viele heikle Fragen in der Praxis
In der Praxis stehen Ärztinnen heute oft in einem Dilemma: Dürfen Ärzte für einen Patienten – im Hinblick auf eine mögliche Organspende – vorbereitende medizinische Massnahmen ergreifen, ohne dass sie dessen Willen kennen? Oder muss der Arzt diese Massnahmen unterlassen und in Kauf nehmen, dass die Organspende nicht mehr möglich ist? Was ist, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Patient bereit gewesen wäre für eine Organspende? Ab welchem Zeitpunkt darf die Anfrage an die nächsten Angehörigen erfolgen? Diese und weitere, heikle Fragen führen in der praktischen Anwendung zu vielen Unsicherheiten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Anfrage an die Angehörigen erfolgen kann, nachdem der Entscheid getroffen ist, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen. Die Ärzteschaft soll vorbereitende medizinische Massnahmen bei urteilsunfähigen Patienten dann vornehmen dürfen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die vorbereitenden medizinischen Massnahmen müssen für den Erfolg der Organentnahme und der anschliessenden Transplantation unerlässlich sein.
  • Die vorbereitenden medizinischen Massnahmen dürfen die Spenderin nur minimalen Risiken und Belastungen aussetzen.
  • Die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, der Vertrauensperson oder der nächsten Angehörigen muss vorliegen.
  • Es muss sich ein Nutzen für schwer kranke und auf ein Organ wartende Personen ergeben.

Ihre Meinung ist H+ wichtig!
Damit H+ in seiner Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes Ihre Interessen vertreten kann, ist es wichtig, Ihre Meinung zu kennen. Genügen die geplanten Änderungen aus Ihrer Sicht, um die heutigen Unklarheiten in der Praxis zu beseitigen? H+ bittet Sie, einige wichtige Fragen zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes zu beantworten. Die Mitgliederbefragung finden Sie in der rechten Spalte zum Download. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes bis spätestens Donnerstag, 29. September 2011 an<link mail> Ursula Käser. Für Ihre wertvolle Mitarbeit dankt Ihnen H+ bereits jetzt.

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