Revision des Medizinalberufegesetzes: Vernehmlassung ist eröffnet

Das Medizinalberufegesetz (MedBG) ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. Seither hat sich die Lage so verändert, dass eine Teilrevision des Gesetzes notwendig ist. Das Eidgenössische Departement des Innern lädt H+ ein, Stellung zu nehmen.

Aus mehreren Gründen ist bereits nach vier Jahren eine Revision des MedBG notwendig.

Neue Regelung bei den Sprachkenntnissen erforderlich
Bisher war die Beherrschung einer Landessprache eine Voraussetzung für die Anerkennung von ausländischen Diplomen und Weiterbildungstiteln. 2011 tritt in der Schweiz voraussichtlich die EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) in Kraft. Die bisherige schweizerische Regelung widerspricht dieser EG-Richtlinie. Dies bedingt eine Anpassung des MedBG: Neu haben die Kantone bei der Beantragung der kantonalen Berufsausübungsbewilligung die Sprachkenntnisse zu überprüfen.

Komplementärmedizin berücksichtigen
Der neue Artikel 118a der Bundesverfassung sieht vor, dass Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Angemessene Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren sollen Teil der Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern sein. Die Ausbildungsziele im MedBG sind entsprechend zu ergänzen.

Begriff selbständige Berufsausübung ersetzen
Die Auslegung des Begriffs «selbständige Berufsausübung» hat im Vollzug zu vielen Fragen geführt. Deshalb wird dieser Begriff durch «privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung» ersetzt. So ist sichergestellt, dass künftig alle Personen, die in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, der Bewilligungspflicht des MedBG unterstellt sind. Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxis in Forme einer Aktiengesellschaft organisiert haben, benötigen beispielsweise neu eine Berufsausübungsbewilligung gemäss MedBG.

Der Gesetzgeber hat zudem laufende Projekte in die Teilrevision mitaufgenommen, namentlich eHealth.

Lassen Sie H+ Ihre Meinung wissen
Ihre Meinung ist H+ wichtig. In der rechten Spalte finden Sie den Vorentwurf der Änderung des Medizinalberufegesetzes sowie den erläuternden Bericht dazu. Wir bitten Sie um Stellungnahme bis zum 10. Oktober 2011 an <link>erika.schuetz@hplus.ch.

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