Rahmenbedingungen für Präimplantationsdiagnostik: Vernehmlassung läuft

Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes sowie des Artikels 119 der Bundesverfassung sollen erlauben, die Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz unter weniger restriktiven Rahmenbedingungen durchzuführen. Lassen Sie H+ wissen, was Sie über die Änderungsvorschläge denken.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz regelt die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik im Rahmen von Fortpflanzungsverfahren. Präimplantationsdiagnostik bedeutet die genetische Untersuchung eines extrakorporal erzeugten Embryos vor der Implantation in die Gebärmutter der Frau.

Die Änderungen im Überblick
2009 ist ein Vorentwurf des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Vernehmlassungsverfahren auf heftige Kritik gestossen. <link file:3800 _blank external-link-new-window>Auch H+ hat sich damals kritisch zur Vorlage geäussert. Inzwischen hat der Bundesrat den Entwurf überarbeitet und schlägt die Anpassung des Artikels 119 der Bundesverfassung vor. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  • Neu dürfen bei Verfahren der Präimplantationsdiagnostik maximal acht statt drei Embryonen pro Behandlungszyklus befruchtet und entwickelt werden.
  • Der Arzt muss nicht mehr alle daraus entstehenden Embryos in die Gebärmutter der Frau übertragen. Er darf sie für einen allfälligen späteren Transfer konservieren. Diese Neureglung trägt dazu bei, die Anzahl der risikobehafteten Mehrlingsschwangerschaften zu verringern.
  • Die Präimplantationsdiagnostik soll weiterhin nur in jenen Fällen erlaubt sein, in denen sich die konkrete Gefahr nicht anders abwenden lässt, d.h. das gewünschte Kind Träger einer bestimmten, beim Elternpaar nachgewiesenen genetischen Veranlagung für eine schwere Krankheit ist.
  • Wer eine Präimplantationsdiagnostik veranlassen will, benötigt eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Die ausführenden Ärztinnen und Ärzte müssen das Elternpaar umfassend beraten und Massnahmen zur Qualitätssicherung gewährleisten.
  • Willigt ein betroffenes Paar in ein Präimplantationsdiagnostikverfahren ein, muss dies die behandelnde Ärztin resp. der behandelnde Arzt, unmittelbar unter Angabe der Indikation, dem BAG melden, bevor sie bzw. er die Präimplantationsdiagnostik durchführt. Die Ärzteschaft muss aber nicht mehr 60 Tage auf einen Entscheid des BAG warten, wie dies im Vorentwurf geplant war.
  • Eizellspenden sollen weiterhin verboten bleiben. Für viele Frauen, die selbst keine Eizellen mehr produzieren können, beispielsweise aufgrund einer überstandenen Krebserkrankung, bleibt damit die letzte Chance auf ein leibliches Kind verwehrt.

Ihre Meinung ist H+ wichtig!
Damit H+ in seiner Vernehmlassungsantwort zur Präimplantationsdiagnostik Ihre Interessen vertreten kann, ist es wichtig, Ihre Meinung zu kennen. H+ bittet Sie, einige wichtige Fragen zur Präimplantationsdiagnostik zu beantworten. Die Mitgliederbefragung finden Sie in der rechten Spalte zum Download. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen zur Präimplantationsdiagnostik bis spätestens Freitag, 23. September 2011 an <link mail>Ursula Käser. Für Ihre wertvolle Mitarbeit dankt Ihnen H+ bereits jetzt.

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Links

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<link file:3800 _blank external-link-new-window>Vernehmlassungsantwort H+ vom 18.05.2009 zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik)