H+ Mitglieder lehnen nationale Ergänzungsvereinbarung zu Fallpauschalen ab

In einer Abstimmung haben die Mitglieder von H+ Die Spitäler der Schweiz eine Ergänzungsvereinbarung der nationalen Tarifpartner zur Einführung des Fallpauschalen-Systems SwissDRG abgelehnt. Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 81 % sprachen sich drei Viertel der gewichteten Stimmen gegen den zäh verhandelten Kompromiss aus.

Gemäss der vom Parlament im Dezember 2007 beschlossenen neuen Spitalfinanzierung müssen ab 1. Januar 2012 die Spitäler ihre Behandlungen über Fallpauschalen abrechnen. Hierfür wird das Fallpauschalen-System SwissDRG eingeführt.
Der Spitalverband H+ und der Verband der Krankenversicherer santésuisse einigten sich Anfang Juli 2011 auf einen Kompromiss über Einführungsmodalitäten für dieses neue Fallpauschalen-System. Das Kompromisspaket beinhaltete Regelungen zur medizinischen Datenübermittlung, über die Höhe der Anlagenutzungskosten, über die Kostenüberwachung und den Ausweis der Kostendaten für die Verhandlungen. Über diese nationale «Vereinbarung über ergänzende Anwendungsmodalitäten bei der Einführung der Tarifstruktur SwissDRG» (Ergänzungsvereinbarung) konnten die Mitglieder von H+ abstimmen.

Kompromisspaket nicht mehrheitsfähig
Das Resultat der Abstimmung unter den H+ Mitgliedern ergab nun eine deutliche Ablehnung der Vereinbarung über diese Einführungsmodalitäten.
Bei der Abstimmung wurden keine Begründungen erfragt. Aufgrund von Kommentaren vieler Spitäler zeigt sich aber, dass nicht ein einzelnes Thema, sondern das Kompromisspaket als Ganzes nicht mehrheitsfähig war. Die Spitäler zeigten sich sehr sensibel bei der Übermittlung medizinischer Daten und wünschen sich diesbezüglich Rechtssicherheit und klare Schranken für den Patientenschutz. Die vereinbarte Abgeltung der Investitionskosten wurde angesichts der hohen Innovation und der Dynamik im Gesundheitswesen als ungenügend eingestuft.

Nun in den Tarifverhandlungen auf Kantonsebene zu regeln
Mit der Ablehnung in der Referendumsabstimmung von H+ ist eine nationale Regelung unter den Tarifpartnern für die Umsetzungsfragen hinfällig. Nach Ansicht von H+ sollen die Anwendungsmodalitäten für die Einführung der neuen Spitalfinanzierung nun im Sinne des Abstimmungsresultates im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen den einzelnen Spitälern und den Versicherern vereinbart werden.

H+ und Mitglieder unterstützen Tarifstruktur SwissDRG
Der klare Wille der Spitäler wurde dem Bundesrat, den kantonalen Gesundheitsdirektoren und den Krankenversicherern kommuniziert.
Die Genehmigung der Fallpauschalen-Tarifstruktur SwissDRG 1.0 durch den Bundesrat Anfang Juli erlaubt die termingerechte Einführung der neuen Spitalfinanzierung auf den 1.1.2012. H+ und die Mitgliederbasis unterstützen die Tarifstruktur SwissDRG, die den Rahmen bildet für die schon angelaufenen Verhandlungen über die Tarifverträge zwischen den Spitälern und den Versicherern. Die lokalen Tarifpartner werden diese Verträge den Kantonen zur Genehmigung unterbreiten.

Kontakt

Dokumente