Hausarztmedizin: H+ unterstützt bundesrätlichen Gegenentwurf

Hausarztmedizin ist wichtig, aber sie bedeutet nicht die gesamte Grundversorgung. Das ist die Haltung des nationalen Verbandes der Spitäler und Kliniken, H+. Der Verband unterstützt deshalb im Grundsatz den bundesrätlichen Gegenentwurf zur Initiative der Hausärzte.

Grundsätzlich begrüsst H+ den direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin». Dieser Gegenentwurf soll in erster Linie dazu dienen, die Kompetenzen auf Bundes- und Kantonsebene zu regeln und die übergeordneten gesundheitspolitischen Zielsetzungen in der Bundesverfassung zu verankern. H+ und seine Mitglieder unterstützen neue Zusammenarbeitsmodelle speziell in der Notfallversorgung und im Zusammenhang mit der KVG-Revision zu den integrierten Versorgungsnetzen. Der Begriff «Grundversorgung» ist nirgendwo definiert. H+ schlägt deshalb vor, von der medizinischen Versorgung zu sprechen.

Kein Eingriff in die Wahlfreiheit der Patienten
Die Initianten schlagen vor, die Hausarztmedizin in der Verfassung ausdrücklich zu nennen. Damit ist die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten gefährdet, weil diese ihren behandelnden Arzt und das Spital nicht mehr frei wählen können. Patientinnen und Patienten müssen aber weiterhin die Möglichkeit haben, sich direkt in Gesundheitszentren, Spitalambulatorien sowie bei Spezialisten für chronische Krankheiten behandeln zu lassen.

Keine Partikularinteressen in der Verfassung
H+ anerkennt die Bedeutung der Hausarztmedizin in der medizinischen Versorgung. Es kann jedoch nicht angehen, dass der Bund einen einzelnen Berufsstand wie hier die Hausärzteschaft ausschliesslich in der Bundesverfassung erwähnt und damit fördert. Stattdessen muss der Beruf des Hausarztes bzw. der Hausärztin, wie andere freie Berufe auch, frei ergriffen und ausgeführt werden können, mit allen Vor- und Nachteilen.

Gesundheitspolizeiliche Zulassungsbedingungen und Anreize zur Berufsergreifung, namentlich in Randregionen, bleiben trotzdem möglich. Wichtig ist dabei, dass andere Modelle der medizinischen Versorgung wie ambulante Spitalbehandlungen, Gesundheits- und Notfallzentren ebenfalls genannt sind.

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