Fallpauschalen führen nicht zu Qualitätseinbussen

Die in den Schweizer Spitälern bereits eingeführten Fallpauschalen führen weder zu früheren Entlassungen noch zu mehr Wiedereintritten wegen ungenügender Versorgung. Zu diesem Schluss kommt eine Ende Juni 2011 veröffentlichte Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan).

Ziel der Studie war es, zu analysieren, ob ein Fallpauschalen-Abrechnungssystem per se einen Einfluss auf die Aufenthaltsdauer und die Wahrscheinlichkeit einer Rehospitalisierung hat. Dabei stützte sich das Obsan auf Daten aus den Jahren 2001 bis 2008: Bereits heute rechnet ein Teil der Spitäler in der Schweiz mit dem Modell der Fallkostenpauschalen ab.

Kein Einfluss auf Hospitalisierungsdauer
Die Daten zeigen, dass die Aufenthaltsdauer in Akutspitälern in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist: 2001 betrug die mittlere Aufenthaltsdauer im Spital 8,7 Tage, 2008 lag sie bei 7,4 Tagen, also 15% tiefer. Die Untersuchung des Obsan zeigt nun, dass dieser Rückgang nicht auf die Einführung der Fallpauschalen zurückzuführen ist. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist in Spitälern, die bereits Fallpauschalen eingeführt haben, nicht stärker zurückgegangen als in Spitälern ohne Fallpauschalen.

Wahrscheinlichkeit einer Rehospitalisierung konstant
Neben der Aufenthaltsdauer hat das Obsan untersucht, ob die Einführung der Fallpauschalen die Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, nach einer Spitalentlassung wieder ins Spital zurückkehren zu müssen. Würden Patienten aus Kostengründen vorzeitig aus dem Spital entlassen, könnte dieses Risiko steigen. Es hat sich indessen gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Rehospitalisierung innerhalb von 30 Tagen nach der Spitalentlassung in den letzten Jahren konstant geblieben ist: Durchschnittlich müssen rund 10% der Patientinnen und Patienten innert eines Monats wieder ins Spital zurückkehren. Die Einführung der Fallpauschalen hatte keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Rehospitalisierung.

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