Endlich: Neue Bestimmungen per 1. Januar 2012 bei Nichtbezahlung von Krankenversicherungsprämien

Der Bundesrat setzt die revidierten «Bestimmungen für den Fall der Nichtbezahlung fälliger Prämien der Krankenversicherung» auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Wichtige Punkte sind jedoch weiterhin ungelöst: die Zahlung der aufgelaufenen Spitalrechnungen und der Umgang mit den schwarzen Listen säumiger Versicherter in Kantonen, die solche Listen führen.

Ein wichtiges Ziel von H+ ist erreicht: Bezahlen Krankenversicherte ihre Prämien nicht, müssen die Krankenversicherungen ab 2012 Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung trotzdem übernehmen. Der zurzeit geltende Aufschub der Leistungsübernahme ist damit aufgehoben. Im Gegenzug übernehmen die Kantone 85% der Forderungen, sofern ein Verlustschein besteht. Damit verbessert sich die Situation der Spitäler und Kliniken im Hinblick auf unbezahlte Rechnungen. In Anbetracht der Summe der bisher aufgelaufenen, unbezahlten Rechnungen im zweistelligen Millionenbereich ist dies jedoch ein schwacher Trost.

H+ fordert Kantone zum Handeln auf
H+ hatte die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren im April 2011 aufgefordert, die Spitäler und Kliniken bis zum 1. Januar 2012 von ihren Altlasten zu befreien und die unbezahlten Rechnungen mitzutragen. Weiter hat H+ die Kantone darauf hingewiesen, dass einfache Online-Zugänge von Spitälern und Kliniken auf die kantonalen schwarzen Listen säumiger Versicherter unerlässlich sind, damit sich nicht erneut unbezahlte Rechnungen anhäufen.

Kantone reagieren zurückhaltend
H+ ist für die Zahlung der bisher ausstehenden Rechnungen direkt die einzelnen kantonalen Gesundheitsdirektoren angegangen. Eine Vielzahl hat geantwortet. Die meisten betrachten mit den bisherigen Leistungsaufträgen und -vergütungen die aufgelaufenen Rechnungen als bezahlt. Kaum ein Kanton wird eine separate Vereinbarung mit den Spitälern für diese Verluste treffen.

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Stefan  Berger

Stefan Berger

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