Vernehmlassung: Müssen Arbeitgeber Stillzeit während der Arbeit künftig entlöhnen?

Ratifiziert der Bundesrat das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Mutterschutz, muss er das Arbeitsgesetz anpassen. Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind im ersten Lebensjahr während der Arbeitszeit stillen, erhielten eine gesetzliche Garantie, dass der Arbeitgeber die Stillzeit an die Arbeitszeit anrechnen muss. Die Vernehmlassung läuft.

Heute ist die Entlöhnung der Stillpausen uneinheitlich geregelt, entweder betrieblich oder gemäss Gesamtarbeitsverträgen, aber weder durch das Obligationenrecht noch durch das Arbeitsgesetz. Das will die parlamentarische Initiative «Ratifikation der Internationalen Arbeitsorganisation über den Mutterschutz» nun ändern. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die Initiative kürzlich verabschiedet. Mit dem vorgeschlagenen Bundesbeschluss soll der Bundesrat ermächtigt werden, das erwähnte Abkommen zu ratifizieren. Dies setzt aber voraus, dass die bestehende Rechtslücke geschlossen ist, nämlich der Grundsatz der Entlöhnung der Stillpausen.

Verordnung regelt Entlöhnung der Stillzeit, aber Rechtssicherheit nicht gewährleistet
Bereits heute muss der Arbeitgeber den stillenden Müttern Zeit zum Stillen erlauben. In der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) in Art. 60, Abs. 2 steht, dass für das Stillen im ersten Lebensjahr die Stillzeit ganz an die Arbeitszeit anzurechnen ist, wenn sie im Betrieb erfolgt und zur Hälfte, wenn die Arbeitnehmerin den Arbeitsort zum Stillen verlässt. Das Gesetz soll wie folgt ändern: Im Arbeitsgesetz ArG Art. 35a Abs. 2 wird ergänzt, dass die Verordnung die Stillzeit bestimmt, die als entlöhnte Arbeitszeit anzurechnen ist.

Ihre Meinung ist H+ wichtig!
H+ beteiligt sich am Vernehmlassungsverfahren. Dabei ist es uns wichtig, Ihre Haltung zu dieser Vorlage zu kennen. Sind Sie damit einverstanden, dass neu gesetzlich verankert wird, dass Arbeitnehmerinnen für das Stillen im ersten Lebensjahr die Stillzeit an die Arbeitszeit angerechnet erhalten? Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Mittwoch, 17. August 2011 an Ursula Käser.

Kontakt

Links

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<link http: www.parlament.ch d suche seiten _blank external-link-new-window>Parlamentarische Initiative 07.455: Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz