SwissDRG-Tarifstruktur dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht

Termingerecht hat die SwissDRG AG Ende April die Fallpauschalen-Tarifstruktur 1.0 als Einführungsversion beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Die Grundpfeiler für das neue Fallpauschalensystem stehen für die Einführung am 1. Januar 2012.

Den «Antrag auf Genehmigung der Tarifstruktur SwissDRG Version 1.0» hat die SwissDRG mit Stempel vom 29. April 2011 dem Bundesrat eingereicht. Damit erreichten die SwissDRG-Partner GDK, H+, santésuisse und FMH den entscheidenden letzten Meilenstein auf der Zielgeraden zur Einführung der Fallpauschalen und der neuen Spitalfinanzierung. Das eingereichte SwissDRG-Paket umfasst die Tarifstruktur Version 1.0 sowie die dazugehörigen Anwendungsmodalitäten als Einführungsversion. Der Anwendungsbereich umfasst die Vergütung aller stationären Aufenthalte in somatischen Akutspitälern und Geburtshäusern. Zum Einführungspaket gehören auch die Instrumente zur Gewährleistung der Qualität und deren Finanzierung, das Reglement für die Kodierrevision und Kostenschätzungen über die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung.

Regelung der Innovationen
Die Grundsätze für die Berücksichtigung von neuen kassenpflichtigen Leistungen und Innovationen hat der Verwaltungsrat SwissDRG an der letzten Sitzung Mitte April einstimmig verabschiedet. Die Abbildung von innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in das SwissDRG-Fallpauschalensystem ist gemäss Verwaltungsratsbeschluss «schnellstmöglich» zu gewährleisten. Dies mit folgenden Massnahmen:

  • Ordentliches Antragsverfahren über die SwissDRG-Partner
  • Beurteilung von Leistungsentscheiden des EDI durch die SwissDRG AG
  • Festlegung von Analogiekodierungen durch die SwissDRG AG, die verbindlich und einheitlich anzuwenden sind.


Notwendige Zusatzvergütungen für neue Leistungen und innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden regeln die Tarifpartner zeitlich befristet in den Tarifverträgen.

Übergangsregelung Psychiatrie und Rehabilitation
Dem Genehmigungsgesuch ist ein umfassender Bericht beigelegt über die Tarifentwicklung in den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation. Per 1. Januar 2012 kann die SwissDRG weder für die Psychiatrie noch für die Rehabilitation ein national einheitliches Tarifierungssystem zur Verfügung stellen. Anders als für den Bereich der Akutsomatik gibt es für diese beiden Bereiche kein bestehendes Tarifmodell. Im Rahmen einer noch von den Tarifpartnern auszuhandelnden Übergangslösung gelten für stationär erbrachte Psychiatrie- und Rehabilitationsleistungen die aktuell angewendeten Tarifsysteme weiter, jedoch angepasst an die neuen Regelungen für die Spitalfinanzierung. Dies bedeutet, die Tarife müssen ab 2012 auch die Kosten der Anlagenutzung und der Aus- und Weiterbildung der nicht-universitären Berufe enthalten.

<link http: www.hplus.ch de servicenav publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window>eFlash-Artikel Stationärer Rehabilitationstarif – Pilotkliniken gesucht

Finanzierung nicht-universitäre Bildung
H+ hat zur Bildungsfinanzierung nicht-universitärer Gesundheitsberufe eine Mitgliederbefragung durchgeführt, die ein positives Echo brachte auf das von GDK, H+ und santésuisse erarbeitete Modell zur Berücksichtigung der Bildungskosten. Die befragten Kliniken und Spitäler unterstützen den Grundsatz, dass ausbildende Spitäler methodisch beim Benchmarking gleichgestellt sind mit Kliniken, die keine oder wenig Ausbildung anbieten. Wer mehr ausbildet, darf beim Benchmarking nicht benachteiligt sein. Die Abgeltung der Mehrkosten für Ausbildung geschieht zweckgebunden und bildungsleistungsbezogen. Einverstanden sind die H+ Mitglieder auch, dass die Verrechnung der Mehrkosten für die Ausbildung auf der Basis von vereinbarten oder verfügten Ausbildungsleistungen erfolgt. Dabei dienen als Basis für die Berechnung der Ausbildungsleistungen Normbeiträge in Franken pro Beruf und Ausbildungsstufe oder pro Praktikumseinheit. In der Psychiatrie und Rehabilitation soll die Ausbildungsvergütung im jeweils gültigen Tarif integriert sein.
Weniger einheitlich waren die Erwartungen an die Höhe der Franken-Normbeiträge, insbesondere bei den FAGE. Die Geschäftsstelle H+ geht nun den Gründen der grösseren Abweichungen nach und versucht, Werte oder Bandbreiten für solche Normbeiträge zu erarbeiten.