SwissDRG erhebt Fallbeitrag 2011

Die SwissDRG AG erhebt ab Juni 2011 den Fallbeitrag zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten gemäss Art. 49. Abs. 2 KVG.

Anlässlich der Sitzung vom 19. April 2011 hat der Verwaltungsrat SwissDRG das Fallbeitragskonzept verabschiedet und die H+ Geschäftsstelle aufgefordert, die Spitäler über die Erhebung des Beitrags 2011 zu informieren.

Die SwissDRG AG wird im 2. Quartal 2011 bei den Spitälern den Fallbeitrag erstmals einfordern. Basis für den Beitrag sind die offiziellen BFS-Falldaten des Jahres 2009, das heisst sämtliche Fälle der Sozialversicherungen. Der Beitrag berechnet sich wie folgt:

  • Fallbeitrag je akutsomatischer-Fall: CHF 3.97
  • Fallbeitrag für stationäre Psychiatrie: CHF 1.95
  • Fallbeitrag für stationäre Rehabilitation: CHF 1.95

Die Beitragshöhe hat der Bundesrat mit seinem Entscheid vom 15. Dezember 2010 für die Jahre 2011 und 2012 genehmigt.

Der Fallbeitrag wird in den Patientenrechnungen nicht als separate Rechnungsposition geführt, sondern fliesst als neuer Kostenbestandteil in die Tarifverhandlungen ein. In Ziffer 4.1 des <link http: www.swissdrg.org assets pdf tarifdokumente konzept_erhebung_fallbeitrag_d_v3_1_final.pdf _blank external-link-new-window>Konzepts ist dieser Sachverhalt ausführlich aufgeführt.

Für die Jahre 2013ff wird die SwissDRG AG auf der Basis ihrer Finanzlage eine Neuberechnung und einen neuen Antrag zu den Fallbeiträgen beim Bundesrat zur Bewilligung einreichen müssen.

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