SwissDRG: Das sind die Baustellen

Die Tarifstruktur für das neue Fallpauschalen-System unterstützen und tragen alle SwissDRG-Partner. Die nationalen Tarifpartner, H+ und santésuisse, konnten sich jedoch noch nicht einigen bei der Übergangsregelung zu den Anlagenutzungskosten, beim Kosten- und Leistungsmonitoring sowie bei der Regelung der Datenübermittlung.

Die noch offenen Punkte sollen, so schreibt SwissDRG an den Bundesrat, «gesondert von den Tarifpartnern nachgeliefert werden, voraussichtlich bis Ende Mai 2011». Da das Klima bei den entsprechenden Verhandlungen, trotz frühlingshaftem Wetter, frostig ist, steht noch in den Sternen, ob sich auf den verbleibenden Baustellen tragfähige Lösungen zimmern lassen. Finden die Tarifpartner auf nationaler Ebene keine Einigungen, gibt es entweder kantonale Lösungen oder im Rahmen der Genehmigung der SwissDRG-Tarifstruktur nationale Vorgaben des Bundesrates mit Auflagen oder Verordnungen.

Bei folgenden Punkten sind sich die Tarifpartner nicht einig:

Streit um Anlagenutzungskosten
H+, santésuisse und GDK konnten sich noch nicht über eine einheitliche Übergangsregelung für die Anlagenutzungskosten einigen. Die Vorstellungen der Spitäler und Versicherer über einen prozentualen Normzuschlag auf die verhandelte Baserate liegen noch zu weit auseinander. Es liegen verschiedene Vorschläge für eine Übergangslösung für die Jahre 2012 - 2014 vor.
Für H+ sind 12% als normativer Zuschlag der unterste noch akzeptable Wert für eine Übergangslösung. Betriebswirtschaftliche Analysen in den Spitälern weisen einen mittel- bis längerfristigen Bedarf von 14-16% aus. Die Grössenordnung von 12% deckt sich auch mit den Vorstellungen vieler Kantone. Santésuisse schlug ursprünglich einen 8-Prozent-Zuschlag als Übergangsregelung vor. Die Tarifpartner diskutierten zusätzlich ein Bonus- und Malus-System: Wer Daten – insbesondere auch über die Anlagenutzungskosten – an die SwissDRG AG liefert, erhält einen Zuschlag, wer die Anforderungen nicht erfüllt, einen Abschlag auf den Prozentsatz.

Seilziehen um Kostenmonitoring
Differenzen gibt es auch bei den Instrumenten zur Überwachung der Kosten- und Leistungsentwicklung und den flankierenden Massnahmen zur Einführung des Fallpauschalen-Systems. Santésuisse beharrt auf dem Monitoring mittels Case-Mix-Index (CMI), kombiniert mit einem asymmetrischen Ausgleich alleine zu Gunsten der Versicherer. Für H+ ist ein solcher Ansatz indiskutabel und keine Basis für einen konstruktiven Dialog.
H+ verlangt ein aussagekräftiges Fallertrags- bzw. Fallkosten-Monitoring mit einem Schwellenwert für Korrekturmassnahmen bei Abweichungen nach unten und nach oben.

«Keine medizinische Daten auf Vorrat»
Die Differenzen zwischen den Tarifpartnern bei der Regelung der Datenlieferung scheinen zurzeit unüberbrückbar. Die Krankenkassen verlangen nicht nur eine systematische Lieferung des Rechnungsdatensatzes, sondern auch aller medizinischer Diagnosen- und Prozeduren-Codes. Die kantonalen Datenschützer haben deshalb schon Alarm geschlagen und sind mit einem konkreten Forderungspaket auf die Barrikaden gegangen. Am 25. Februar 2011 verlangte «privatim – die schweizerischen Datenschutzbeauftragten» an einer Medienkonferenz: »Keine Bekanntgabe medizinischer Daten auf Vorrat.» Privatim-Präsident Bruno Baeriswyl stellte vor versammelten Medien fest: «Eine systematische Weitergabe detaillierter Diagnosen und Behandlungen mit jeder Rechnungsstellung ist unverhältnismässig.» H+ engagiert sich auch für eine strikte Umsetzung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes und will den gläsernen Patienten verhindern. Die professionelle Codierrevision ist aus Sicht von H+ die weit wirksamere, gesetzeskonforme und erst noch patientenschutzkonforme Massnahme zur Vermeidung von falschen Codierungen und Abrechnungen.

Empfehlungen an die Mitglieder
Zurzeit ist das Ziel von H+, in den oben dargestellten offenen Fragen bis Ende Mai noch Lösungen zu finden. Falls dies nicht möglich sein wird, sendet Ihnen H+ Anfang Juni zu den offenen Punkten konkrete Empfehlungen für die kantonalen Tarifverhandlungen.

Zurzeit empfiehlt H+ allen Mitgliedern für die nun anlaufenden Tarifverhandlungen:

  1. Bezüglich Übergangsregelung Anlagenutzungskosten nicht über Regelungen zu diskutieren, die unter 12% gehen;
  2. Nicht über Regelungen zur systematischen Übermittlung von Diagnose- und Prozedurencodes zu verhandeln;
  3. Nicht über ein CMI-Monitoring oder Kostenmonitoring zu verhandeln, das nur zu Ungunsten der Spitäler ausfallen kann;
  4. Weiterhin an ITAR-K als Modell für den Kostenausweis festzuhalten und den Versicherern Einsicht zu gewähren in die Daten, ohne aber diese systematisch zu übermitteln. ITAR-K bildet im Gegensatz zum Modell von tarifsuisse die neue Spitalfinanzierung vollumfänglich ab.

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