Nationaler Qualitätsvertrag unter Dach und Fach

H+, GDK, santésuisse/MTK und ANQ haben den nationalen Qualitätsvertrag unterzeichnet. Für die Spitäler und Kliniken erhält der Qualitätsvertrag erst Gültigkeit, wenn sie diesem beitreten. Das Beitrittsverfahren läuft über den ANQ.

Der ANQ und die nationalen Trägerorganisationen – bestehend aus H+, GDK, santésuisse und den eidgenössischen Sozialversicherern gemäss UVG, MVG und IVG – haben den nationalen Qualitätsvertrag unterzeichnet. Für die einzelnen Leistungserbringer, Versicherer und Kantone erhält der Vertrag erst Gültigkeit, wenn sie diesem beitreten.

Spitäler und Kliniken, die dem nationalen Qualitätsvertrag beitreten, verpflichten sich:

  • Zur Durchführung der vom ANQ vorgegebenen Messungen
  • Zur Veröffentlichung der Messergebnisse durch den ANQ
  • Dem ANQ einen jährlichen Beitrag für die Messorganisation zu bezahlen, berechnet nach Anzahl der Austritte.


Kantone und Versicherer, die dem nationalen Qualitätsvertrag beitreten, verpflichten sich:

  • Den Spitälern und Kliniken während zwei Jahren einen Zuschlag pro Austritt zu bezahlen. Danach wird der Messaufwand der Spitäler und Klinken als Teil der anrechenbaren Kosten berücksichtigt.


Die Finanzierung der ANQ-Vereinsstruktur erfolgt wie bisher –unabhängig vom nationalen Qualitätsvertrag – über die jährlichen Mitgliederbeiträge der ANQ-Mitgliederorganisationen H+, GDK, santésuissse und MTK.

Alter Rahmenvertrag Qualitätsmanagement hinfällig
Der ANQ stellt demnächst allen Spitälern und Kliniken den Qualitätsvertrag und das Beitrittsformular zu. Bitte retournieren Sie das ausgefüllte Beitrittsformular an den ANQ. Mit dem Beitritt zum nationalen Qualitätsvertrag wird der «Rahmenvertrag betreffend Qualitätsmanagement» von H+ und santésuisse aus dem Jahre 1997 hinfällig.

Kein Referendumsantrag eingegangen: Zustimmung H+ ist gültig
Der Vorstand hat den nationalen Qualitätsvertrag an seiner Sitzung vom 25.11.2010 verabschiedet. H+ hat dies im <link http: www.hplus.ch de servicenav publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window>eFlash vom November 2010 kommuniziert und damit den Mitgliedern gemäss Artikel 21j der Statuten von H+ die Möglichkeit eingeräumt, das Referendum zu ergreifen. Von diesem Recht hat kein Mitglied Gebrauch gemacht. Somit konnte H+ den nationalen Qualitätsvertrag rechtsgültig unterzeichnen.

Kontakt

Links

<link http: www.anq.ch _blank external-link-new-window>ANQ

<link http: www.hplus.ch de servicenav publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window>ANQ: Informationen zum Qualitätsvertrag und den Messungen 2011

<link http: www.hplus.ch de servicenav publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window>ANQ: Informationen zum Finanzierungskonzept und den Messungen 2011

<link http: www.hplus.ch de servicenav publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window>H+ Vorstand stimmt nationalem Qualitätsvertrag zu