0842 442 442: Die neue Telefonnummer für Dolmetschdienste

Können Sie sich mit einer Patientin oder einem Patienten sprachlich nicht verständigen und benötigen rasch und unkompliziert eine telefonische Verständigungshilfe?

Seit April 2011 vermittelt der nationale Telefondolmetschdienst AOZ Medios täglich rund um die Uhr kostenpflichtig Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Bereits heute ziehen Leistungserbringer in heiklen Situationen, in denen die sprachliche Verständigung entscheidend ist, interkulturelle Übersetzer bei. Diese übersetzen nicht nur die gesprochene Sprache. Sie machen die behandelnden Fachpersonen in den Spitälern auch auf unterschiedliche kulturelle Wahrnehmungen und Wertvorstellungen aufmerksam. Nicht in allen Fällen ist es notwendig, dass ein Übersetzer persönlich vor Ort anwesend ist. Oft reicht eine telefonische Übersetzung aus. Diese ist kostengünstiger und weniger aufwändig in der Organisation. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat deshalb einen nationalen Telefondolmetschdienst für das Gesundheitswesen aufgebaut. Er ergänzt das interkulturelle Übersetzen vor Ort und eignet sich für kurze Abklärungen, dringende Fälle oder wenn die Übersetzung vor Ort nicht verfügbar ist.

Breites Angebot in 12 Sprachen
Albanisch, Arabisch, Italienisch, Kurdisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch-Kroatisch-Bosnisch, Somalisch, Spanisch, Tamilisch, Tigrinya, Türkisch – für alle diese Sprachen vermittelt der nationale Telefondolmetschdienst AOZ Medios täglich rund um die Uhr professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Die Fachleute übersetzen aus dem Deutschen, Französischen und Italienischen in die zwölf Sprachen und umgekehrt.

Kostenpflichtiges Angebot
Um den Dienst von AOZ Medios zu nutzen, müssen Sie sich vorgängig registrieren. Die reine Telefonverbindung kostet 0.08 CHF/Min. Ab erfolgreich hergestellter Verbindung zu einer Telefondolmetscherin oder einem Telefondolmetscher werden 4.00 CHF/Min. verrechnet. AOZ Medios rundet den Betrag auf die nächsten 10 Minuten auf.

H+ empfiehlt, Übersetzung in kantonalen Leistungsverträgen zu regeln
Die Finanzierung von qualifizierten Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen ist nicht Bestandteil von Leistungen gemäss KVG und heute nicht überall klar geregelt. Die GDK hat mit Schreiben vom 26. Mai 2010 den Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eine Empfehlung abgegeben, wie das interkulturelle Übersetzen zu fördern ist. Die GDK empfiehlt, qualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen in die Leistungsverträge mit den Spitälern als Dienstleistungen von öffentlichem Interesse aufzunehmen.

H+ empfiehlt Ihnen deshalb, beim Abschliessen von Leistungsaufträgen mit den Kantonen darauf zu achten, dass Übersetzungen und Dolmetschdienste auch finanziell abgegolten werden.

Kontakt

Links

<link http: www.aoz.ch medios>www.aoz.ch/medios

<link http: www.inter-pret.ch>www.inter-pret.ch

<link http: www.miges.admin.ch>www.miges.admin.ch

<link http: www.hplus.ch de servicenav publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window>eFlash vom August 2010 «BAG baut nationalen Telefondolmetschdienst für den Gesundheitsbereich auf»