Neue Spitalfinanzierung: Finanzierung der Ausbildung nicht-universitärer Berufe

Die Kosten der beruflichen Bildung für nicht-universitäre Berufe sind ab 2012 in der Obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP anrechenbar. GDK, santésuisse und H+ haben ein Modell erarbeitet, mit dem die Mehrkosten für die Ausbildung abgegolten und die Ausbildungsbetriebe im Benchmark nicht schlechter gestellt werden.

H+ wird demnächst eine Mitgliederbefragung durchführen, um die Realisierbarkeit des Modells und die Höhe der Abgeltung zu evaluieren.

Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung führt dazu, dass die Kosten für die Ausbildung nicht-universitärer Berufe neu als anrechenbare Kosten der obligatorischen Krankenversicherung gelten. H+ Mitglieder und Vorstand haben die Geschäftsstelle beauftragt sicherzustellen, dass Betriebe, die ausbilden, wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden als solche, die nicht ausbilden. H+ hat in Koordination mit der GDK und santésuisse Vorschläge ausgearbeitet, damit man den neuen Vorgaben des KVG bei der Bildungsfinanzierung der nicht-universitären Berufe Rechnung tragen kann.

Konsensmodell im ersten Schritt
GDK, santésuisse und H+ haben ein Modell entwickelt, das eine leistungsbezogene Einrechnung der Mehrkosten für die ausbildenden Betriebe in die Tarife (z.B. Baserate) vorsieht. santésuisse fordert zusätzlich, dass H+ mit der GDK zusammen konkrete und nationale Beträge für diese Abgeltung von Bildungsleistungen vorschlägt.

Das Kosten-Nutzen-Modell
Die betriebsrelevanten Ausgaben für die Ausbildung und die Löhne der Auszubildenden gelten als anrechenbare Kosten. Sie fliessen damit in die zu verhandelnde Baserate ein.
Falls für die einzelnen Ausbildungen ein negativer Nettonutzen entsteht, d.h. mehr Kosten als Nutzen durch die Ausbildungstätigkeit, ist dieser Betrag für den Benchmark abzuziehen.
Die Berechnung der Abgeltung von Mehrkosten durch die Ausbildung erfolgt durch die Multiplikation von Beitragssätzen mit der Anzahl Auszubildenden, die der Betrieb in einem Referenzjahr hat. Dabei werden Ausbildungen/Berufe und die Ausbildungsjahre unterschieden. In Kantonen mit vereinbarten Ausbildungszahlen pro Betrieb sollen diese und die Frankenbeträge pro Ausbildung und Bildungsstufe als Berechnungsgrundlage dienen.
Nach dem Benchmarking rechnet das Spital die individuellen Mehrkosten für die nicht-universitäre Bildung in die Pauschale ein. Im Bereich der Psychiatrie und der Rehabilitation sollen die Institutionen die Mehrkosten in die Tagespauschale einrechnen. Demnach erfolgt eine leistungsbezogene Abgeltung des Mehraufwandes für die Ausbildung. Wer kein Personal ausbildet, erhält keine Entschädigung, wer wenig ausbildet, eine geringe und wer viel ausbildet, enthält dementsprechend höhere Beiträge.

Leistungsbezogene Abgeltung
Bei der Einrechnung der Mehrkosten für Ausbildungsbetriebe geht es ausschliesslich um den Negativnutzen. Die genauen Beitragssätze dieses Negativnutzens je Ausbildung vereinbaren die lokalen Tarifpartner in den Tarifverhandlungen innerhalb der nationalen Bandbreiten.
Für Spitäler, die bereits separate Beiträge der Kantone für die Ausbildung des nicht-universitären Personals erhalten haben, ändern sich eventuell die Berechnungsgrundlage, sicher aber die Finanzierer. Neu finanzieren die Kantone und die Krankenkassen die Ausbildung des nicht-universitären Personals.

Kantone müssen universitäre Lehre und Forschung zahlen
Nicht tangiert von diesem Modell sind die Kosten der universitäre Lehre und Forschung, inklusive der ärztlichen Weiterbildung. Diese sind als gemeinwirtschaftliche Leistung (GWL) im KVG explizit keine anrechenbaren Kosten, und die Kantone müssen sie weiterhin alleine tragen. Die Löhne der Assistenzärzte hingegen sind gemäss Bundesrat anrechenbare Kosten.

Kontakt