Verwaltungsrat SwissDRG AG: Dreijährige Übergangslösung für Anlagenutzungskosten

Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2010 zahlreiche Weichen gestellt im Hinblick auf die Einführung der Fallpauschalen. Wichtigster Beschluss: Die Anlagenutzungskosten werden für drei Jahre normativ in die Tarife eingerechnet.

Bis spätestens 31. Dezember 2010 müssen die SwissDRG AG und die beiden nationalen Tarifpartner, H+ und santésuisse, dem Bundesrat einen Strauss von Fragen beantworten. Der Bundesrat hatte diese Fragen bei seiner Stellungnahme zur Tarifstruktur und zum Tarifstrukturvertrag 0.2 gestellt. Die insgesamt elf Auflagen dieses bundesrätlichen Forderungspaketes müssen für die Genehmigung der Tarifstruktur erfüllt sein.
Die Verwaltungsratssitzung der SwissDRG AG vom 3. Dezember 2010 beschäftigte sich primär mit diesen Fragen.

Anlagenutzungskosten: Normative nationale Zuschläge
Für die Übergangslösung bei der Einrechnung der Anlagenutzungskosten hat sich der Verwaltungsrat auf folgendes Vorgehen geeinigt:

  1. Die Anlagenutzungskosten fliessen für eine Übergangszeit von drei Jahren normativ durch einen Zuschlag in den Tarif ein.
  2. Der Normzuschlag auf die Baserate, bzw. auf die Tarife in der Rehabilitation und in der Psychiatrie, soll einfach sein und nicht zu Anwendungsfragen bei den Tarifverhandlungen führen.
  3. Man geht von national einheitlichen %-Zuschlägen aus. Ob eine Differenzierung des %-Zuschlags innerhalb der akutsomatischen Spitäler erfolgen soll, blieb noch offen.
  4. Es gibt nach den drei Jahren keine Kompensation bei allfällig zu hohen oder zu tiefen Zuschlägen.


Die konkreten Zuschläge sollen nun bis zur nächsten VR-Sitzung Ende Februar 2011 ausgehandelt werden.

Verfahren für neue Behandlungen und Untersuchungen
Das Verfahren für die Einrechnung neuer Leistungen («Innovationen») in die Tarifstruktur SwissDRG verabschiedet der Verwaltungsrat Ende Februar 2011. Der VR der SwissDRG AG hat hierfür die Rahmenbedingungen abgesteckt und einen Auftrag erteilt.

Technische Fragen zur Tarifstruktur geklärt
Der Verwaltungsrat nahm zustimmend Kenntnis von den Arbeiten zu verschiedenen Fragen, die die Tarifstruktur betreffen: Die Validierung und Verbesserung der Kostendaten, das Konzept zur künftigen Einrechnung der Investitionskosten in die Tarifstruktur, den Umgang mit unbewerteten DRG und den Stand der Tarifstrukturprojekte in der Psychiatrie und Rehabilitation.
Die Geschäftsstelle der SwissDRG AG hat zu diesen technischen Fragen zur Tarifstruktur die offenen Fragen beantwortet.

Tarifpartner: weitgehende Einigkeit
Bei den Fragen, die die nationalen Tarifpartner, H+ und santésuisse, dem Bundesrat beantworten müssen, herrscht in den meisten Punkten Einigkeit. Dies betrifft die Unabhängigkeit von Kodierrevisoren, das Modell zur Schätzung der Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf nationaler Ebene und die Sicherstellung der Qualität durch die Messungen des ANQ.
Beim Kostenmonitoring und den Korrekturmassnahmen sind sich H+ und santésuisse darüber einig, dass diese Bereiche auf der Ebene der einzelnen Tarifverträge umgesetzt werden müssen. Dabei soll ein Korridor von +/-2% zur Anwendung gelangen. Uneinigkeit besteht noch in der Bezugsgrösse. Die Versicherer wollen den CMI, die Spitäler die Fallkosten/erträge.

Bei der Übermittlung der Diagnose- und Prozedurencodes besteht zwischen H+ und santésuisse Einigkeit über den technischen Standard XML 4.3. Die Versicherer wollen aber weiterhin auf nationaler Ebene eine systematische Datenübermittlung für jeden Fall verankern. Für H+ gilt weiterhin das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2009.

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