Informationen zur Abrechnung der Betriebsstelle Radiologie

Empfehlung zur Tarifposition 39.0015 bzw. 39.0016 Grundkonsultation / Betriebsstelle Radiologie im Spital, KVG bzw. UVG/MVG/IVG.

Santésuisse informierte am 1.12.2010 die Krankenversicherer mit Rundschreiben Nr. 44/2010 über die Tarifposition 39.0015 Grundkonsultation/Betriebsstelle Radiologie im Spital, KVG. H+ teilt die gleichen Informationen seinen Mitgliederinstitutionen mit dem vorliegenden eFlash-Artikel mit. Auch die Versicherer nach UVG/MVG/IVG empfehlen die gleichartige Anwendung für die Tarifposition 39.0016.

Die Ausgangslage: Der befristete PIK-Entscheid 08051-B ist mit der Inkraftsetzung der TARMED-Version 1.07 per 1. April 2010 aufgehoben worden. Eine nochmalige Verlängerung des PIK-Entscheids scheiterte am Widerstand der FMH. Somit gilt seit dem 1. April 2010 für die TARMED Tarifposition 39.0015 Grundkonsultation/Betriebsstelle Radiologie im Spital, KVG wieder die Mengenlimitierung gemäss Tarifversion 1.07: max. 1 Mal pro Sitzung.

Ein Expertengremium bestehend aus je drei Vertretern von H+ und santésuisse hat zuhanden der Vertragsparteien empfohlen, die Limitierung der Tarifposition 39.0015 gemäss PIK-Entscheid 08051-B in die nächstmögliche Tarifversion definitiv zu überführen. TARMED Suisse teilte am 1. Oktober 2010 mit, dass mit einer nächsten Tarifversion (1.08) frühestens im Jahr 2012 zu rechnen sei.

Absprache mit santésuisse und den Versicherern nach UV/IV/MV
In Absprache mit santésuisse empfiehlt Ihnen H+ deshalb – in Abweichung zur Bestimmung in der TARMED-Version 1.07 – bei der Tarifposition 39.0015 die Mengenregelung «pro Sparte 1 Mal pro Tag, jedoch insgesamt max. 2 Mal pro Tag» ab 1. Dezember 2010 weiterzuführen. Es handelt sich bei der Empfehlung weder um eine neue Auslegung der Sitzungsdefinition noch erhebt die Limitierung Anspruch auf Anwendung bei anderen TARMED-Positionen. Für die Zeit zwischen der Aufhebung des PIK-Entscheides 08051-B und dem 1. Dezember 2010 empfehlen wird Ihnen die Anwendung der vom Bundesrat genehmigte Tarifversion 1.07. Abweichungen sind zwischen den Versicherern und Spitälern bilateral festzulegen.

Auch die Versicherer nach UV/IV/MV empfehlen in Absprache mit H+ ihren Mitgliedern für die Tarifposition 39.0016 Grundkonsultation/Betriebsstelle Radiologie im Spital, UVG/MVG/IVG die sinngemäss gleichartige Anwendung der Mengenregelung: «pro Sparte 1 Mal pro Tag, jedoch insgesamt max. 2 Mal pro Tag». Die Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) hat diese Empfehlung am 6. Dezember 2010 auf ihrer Internetseite publiziert.

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