Einführung SwissDRG: Finanzierungsrisiko abfedern

Die Einführung des neuen Tarifsystems SwissDRG auf den 1.1.2012 ist im Hinblick auf die Finanzierung der Leistungen der Spitäler mit Unsicherheiten verbunden. Der Vorstand von H+ hat am 15.11.2010 ein Konzept zur Sicherung der heutigen Fallerträge verabschiedet, damit es nicht zu einem Finanzierungsdesaster für Spitäler kommt.

Die Einführung des neuen Tarifs SwissDRG ab dem 1. Januar 2012 stellt die Tarifpartner, Spitäler wie Versicherer, vor nicht abschätzbare finanzielle Risiken. Zum heutigen Zeitpunkt können die Spitäler die Auswirkungen dieser neuen Finanzierungsform mit Fallpauschalen nicht beziffern. Mehr- oder Mindereinnahmen im Jahr 2012 sind gegenwärtig zu erwarten.

Gesetzliche Vorgabe: keine Mehrkosten
Zwar sieht das Gesetz vor, dass der Wechsel eines Tarifmodells keine systembedingten Mehrkosten verursachen darf. Dennoch können die Tarifpartner diese Mehrkosten aufgrund heute noch nicht verfügbarer Detailinformationen, beispielsweise zu erwartende Veränderungen des CHOP-Codes, vorhersagen. Eine Monitoringphase ist daher während der Einführungsphase von SwissDRG gesetzlich vorgeschrieben.

Erstes Arbeitsergebnis: Abfederung Finanzierungsrisiko
Die Koordinationsgruppe Tarifverhandlungen hat eine Empfehlung erarbeitet, um das zu erwartende Finanzierungsrisiko für die Spitäler innerhalb des ersten Jahres abzufedern. Der Vorstand von H+ hat den Vorschlag am 15.11.2010 angenommen und wird ihn den Versicherern vorstellen. Das Konzept sieht einen Vergleich der durchschnittlichen gesamten Fallerträge im Jahr 2011 zu den neu in Rechnung gestellten Fallerträgen im Jahr 2012 vor. Die Änderungen der Spitalfinanzierung, z.B. die Einrechnung der Investitionskosten, werden dabei berücksichtigt. Bei einer Abweichung des durchschnittlichen Fallertrags 2012 gegenüber 2011 von +/-2%,  analysieren die Verhandlungsparteien die Ursachen. Die Tarifpartner können je Tarifgemeinschaft Abweichungskriterien und Ausgleichsmechanismen bzw. Ausgleichszahlungen für das Jahr 2012 einzeln verhandeln. Sind die Ursachen für eine Abweichung von mehr als +/-2% begründbar und nachvollziehbar, wird ein Ausgleich für die Mehr- oder Mindererträge vorgenommen. Der Ausgleich gilt für das Jahr 2012, im Jahr der Einführung der neuen Fallpreispauschalen.

Mit diesem Vorgehen wird zum einen das finanzielle Risiko für die Spitäler und Versicherer minimiert, zum anderen ein transparentes Verfahren definiert, mit dem die bisherigen Finanzierungssysteme gesetzeskonform in das neue, national einheitliche Fallpauschalensystem überführt werden können.

SwissDRG: Bundesrat verlangt Konzept zur Einführung
Der Bundesrat fordert von den nationalen Vertragspartnern, H+ und santésuisse, bis Ende dieses Jahres ein Konzept zur Einführung der SwissDRG Fallpauschalen, um die eventuell resultierenden Mehrkosten aus dem Tarifsystemwechsel zu verhindern. Bereits im Mai 2010 entwarfen H+ und die Versicherer ein Modell, das die Fachgremien von H+, die Fachkommission Tarife und Verträge sowie die Koordinationsgruppe Tarifverhandlungen, jedoch verworfen haben. Das neue Konzept basiert auf dem Ertragsmonitoring. Die Mitglieder von H+ favorisieren eindeutig dieses Modell.

Der Vorstand von H+ hat den Vorschlag der Koordinationsgruppe Tarifverhandlungen verabschiedet, so dass dieses in die Verhandlungen mit santésuisse eingebracht werden kann. Kommt keine Einigung mit den Krankenversicherern zustande für eine national einheitliche Vorgehensweise im Tarifstrukturvertrag, wird das Papier den Spitälern für die anstehenden Tarifverhandlungen empfohlen.