Zertifizierungsrichtlinien REKOLE® ab sofort verfügbar

Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 15. April 2010 die Zertifizierungsrichtlinien REKOLE® zur Kenntnis genommen.

Mit der Veröffentlichung des Handbuchs «REKOLE® – Betriebliches Rechnungswesen im Spital, 3. Ausgabe 2008» hat H+ einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Preisfindungsinstrument ist verankert. Mit einer Zertifizierung profitieren Spitäler und Kliniken zusätzlich.

H+ hat im Rahmen einer Pilotphase die Praxistauglichkeit mit insgesamt vier Pilotinstitutionen aus den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie überprüft. Besonderen Wert haben die Projektverantwortlichen dabei auf den Detaillierungsgrad des Prüfprogramms und die Elimination von Doppelspurigkeiten gelegt, die aufgrund von anderen in den Spitälern standardmässig durchgeführten Prüfungen vorkommen.

Die Ergebnisse der Pilotphase hat H+ konsolidiert und in den nun vorliegenden Dokumenten berücksichtigt. Das Kosten-/Nutzenverhältnis konnte für die Spitäler und Kliniken optimiert werden.

Das Zertifizierungssystem umfasst:

  1. Die Zertifizierungsrichtlinien
  2. Das Prüfprogramm
  3. Der Auditbericht
  4. Die Checkliste
  5. Das Reglement der Garantiemarke
  6. Die Nutzungsbedingungen des Zertifikats «Gütezeichen REKOLE®» und
  7. die Gebührenordnung Akkreditierung und Zertifizierung


1. Die Zertifizierungsrichtlinien
Die Zertifizierungsrichtlinien regeln die allgemeinen Bestimmungen der Zertifizierung wie z.B. den Anwendungsbereich, die Vergaberichtlinien, die Qualitätskriterien, die Gültigkeitsdauer, etc. Ebenfalls sind darin die Bestimmungen zur Handhabung des Zertifikatsregisters und zum allgemeinen Verfahrensablauf festgehalten.

2. Das Prüfprogramm
Für die Prüfstellen gilt ein von H+ beglaubigtes Prüfprogramm. Das Prüfprogramm dient als Arbeitsinstrument für die einheitliche Prüfung und steht nur den akkreditierten Prüfstellen zur Verfügung. Das Ziel des Prüfprogramms ist die Beurteilung der Funktionstüchtigkeit und Übereinstimmung des betrieblichen Rechnungswesens mit den Vorgaben gemäss REKOLE®.

3. Der Auditbericht
Den Prüfstellen steht ein standardmässiger Auditbericht zur Verfügung. Hier werden die Minimalanforderungen an den Auditbericht festgehalten.

4. Die Checkliste
Die Checkliste wurde in Anlehnung an das Prüfprogramm erstellt. Eine vorgängige Überprüfung durch Dritte auf Zertifizierungstauglichkeit ist nicht notwendig. Die Checkliste dient den Spitälern zur optimalen Vorbereitung auf die Zertifizierung.

5. Das Reglement der Garantiemarke
Die Garantiemarke ist beim Institut für Geistiges Eigentum eingetragen. Sie regelt insbesondere:

  • die Voraussetzungen zum Gebrauch,
  • den Gebrauch der Garantiemarke,
  • die Sanktionen,
  • die Gebühren,
  • die Streitfälle,
  • das Anwendbare Recht und
  • den Gerichtsstand.


6.
Die Nutzungsbedingungen Zertifikat «Gütezeichen REKOLE®»
In den Nutzungsbedingungen werden die Haftungsfragen geklärt.

7. Die Gebührenordnung Akkreditierung und Zertifizierung
Die Verwendung der Garantiemarke ist an eine Grundgebühr und eine Registrierungsgebühr gekoppelt. Die Gebühren sind in einer Gebührenordnung festgelegt. Sie ist auf der Website von H+ verfügbar. Die Kosten für die Zertifizierungsaudits werden zwischen der Prüfstelle und den Institutionen vereinbart.

Sie können die Zertifizierungsrichtlinien und die Checkliste ab sofort gegen eine Gebühr von CHF 40.— (für H+ Mitglieder) <link de servicenav publikationen publikationen_bestellen _blank>bei der Geschäftsstelle von H+ beziehen.

Sie finden auf der Website von H+ eine Liste mit den akkreditierten Prüfstellen. Den Spitälern ist es freigestellt, mit welcher Prüfstelle sie die Zertifizierung durchführen möchten. Bitte nehmen Sie direkt mit Ihrer gewählten Prüfstelle Kontakt auf. H+ selbst führt keine Zertifizierungen durch.

H+ wird im Rahmen einer Veranstaltung im Februar 2011 über die Zertifizierung und die ersten Erfahrungen informieren. Nähere Informationen hierzu sind der Dezember-Ausgabe des eFlash’ zu entnehmen.

Kontakt

Links

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