Missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigung: Obligationenrecht in Vernehmlassung

Der Vorentwurf zur Teilrevision des Obligationenrechts sieht Änderungen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung vor. Er zielt auf eine Verstärkung des Kündigungsschutzes. H+ äussert sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens. Bitte teilen Sie H+ Ihre Meinung bis zum 13. Dezember 2010 mit.

Der Bund hat bereits 2008 eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Obligationenrechts durchgeführt. Weil aber insbesondere die Sanktionen im Fall missbräuchlicher und ungerechtfertigter Kündigung umstritten waren, hat der Bundesrat Ende 2009 entschieden, erneut eine Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken, die den Kündigungsschutz verstärken soll. Der Vorentwurf sieht drei Änderungen gegenüber dem geltenden Recht vor:

  • Die maximale Entschädigung wird im Fall einer missbräuchlichen oder nicht gerechtfertigen Kündigung von sechs auf zwölf Monatslöhne erhöht.
  • Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen sollen missbräuchlich sein, wenn davon ein gewählter Arbeitnehmervertreter betroffen ist.
  • Abmachungen, die für beide Vertragsparteien oder zumindest für den Arbeitnehmenden günstiger sind, bleiben zulässig.


Bitte lassen Sie Ihre Stellungnahme zu dieser Vernehmlassungsvorlage bis spätestens Montag, 13. Dezember 2010, <link>Ursula Käser zukommen.

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