Medizinische Statistik 2011: Informationen zur Kodierung und Datenlieferung

H+ informiert Sie über die Kodierungsmodalitäten des Bundesamts für Statistik BfS ab dem Jahr 2011.

Für alle Spitalaufenthalte mit Austrittsdatum zwischen dem 1.1.2011 und 31.12.2011 sind folgende medizinischen Klassifikationen und Kodierungsdokumente für Akutspitäler, Akutbereiche und Geburtshäuser obligatorisch:

  • Kodierung der Diagnosen mit der ICD 10 GM Version 2010 (5 Stellen).
  • Kodierung der Eingriffe/Behandlungen mit der CHOP 2011 (6 Stellen). Es gilt die definitive CHOP-Version von Ende Oktober 2010 und nicht die Vorabversion vom 3. August 2010.
  • Kodierregeln gemäss Kodierungshandbuch 3.0 und Rundschreiben.


Psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken und andere spezialisierte Kliniken, die ihre Leistungen noch nicht über SwissDRG-Fallpauschalen abrechnen werden, können Diagnosen noch 4-stellig mit der ICD 10 WHO-Version 2010 kodieren. Kodierungen mit der ICD 10 GM 2010 müssen zwingend 5-stellig sein.

<link http: www.bfs.admin.ch bfs portal de index infothek nomenklaturen blank cim10 _blank>Sie können die ICD-10 GM 2010 hier downloaden.

CHOP 2011
Seit kurzem können Sie online über die deutsche Version der «CHOP 2011 – systematischer Index» verfügen. Das BfS nimmt aktuell letzte Überprüfungen bei der französischen und italienischen Version der CHOP 2011 vor. Zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels im eFlash 11/2010 werden voraussichtlich beide Sprachversionen vorhanden sein. Die entsprechenden alphabetischen Verzeichnisse wird das BfS ungefähr zwei Wochen nach Veröffentlichung der systematischen Verzeichnisse publizieren. Für die französische Version der ICD-10 GM 2010 arbeiten das BfS und die SwissDRG AG eng zusammen. Erklärtes Ziel ist dabei, das Dokument so schnell wie möglich den Spitälern und Kliniken zur Verfügung zu stellen.

Anpassung der Kodierregeln
Das BfS wird schrittweise über die Anpassung des Kodierungshandbuches an das neue Abgeltungssystem via Rundschreiben informieren. Diese Rundschreiben sind amtlich und werden bei Revisionen oder strittigen Fällen verwendet. Wenn Sie zukünftig die Rundschreiben erhalten möchten, melden Sie bitte Ihren Namen und die Adresse direkt an <link>codeinfo@bfs.admin.ch.

Datenlieferung der Medizinischen Statistik 2011
Das Bundesamt für Statistik hat bedingt durch die SwissDRG-Anforderungen den Zeitplan vorverlegt. Die Lieferfrist für die Datenlieferung der Spitäler an die Kantone ist der 28.2.2011. <link http: www.bfs.admin.ch bfs portal de index infothek erhebungen__quellen blank mkh _blank>Hier finden Sie den detaillierten Zeitplan.

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