H+ Vorstand stimmt nationalem Qualitätsvertrag zu

Der Vorstand von H+ stimmte an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2010 dem ANQ-Finanzierungskonzept und dem nationalen Qualitätsvertrag einstimmig zu. Der Vorstand erwartet, dass auch alle Kantone und Krankenversicherer dem nationalen Qualitätsvertrag beitreten.
Die Zustimmung des H+ Vorstandes zum nationalen Qualitätsvertrag unterliegt gemäss den Statuten von H+ dem Referendum der Mitglieder.

Um die Qualitätsindikatoren des nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ verbindlich umsetzen zu können, muss die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen, die bei den Spitälern und Kliniken durch diese Messungen anfallen, geklärt sein.
Der Vorstand von H+ hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2010 ein vom ANQ ausgearbeitetes Konzept zur Finanzierung der Qualitätsmessungen ab 2011 verabschiedet und dem nationalen Qualitätsvertrag zur Verwirklichung dieses Konzepts einstimmig zugestimmt.

Grundsätzlich bestimmt der Vorstand des ANQ die Indikatoren und erteilt entsprechende Aufträge. Eine Expertengruppe unterstützt den Vorstand des ANQ in seinen Aufgaben. Beauftragte externe Messinstitute liefern die erhobenen Daten an den ANQ. Der ANQ selbst publiziert die Messergebnisse, und nicht die externen Messinstitute.

Finanzierung der Messungen: zwei Übergangsjahre
Während den ersten zwei als Übergangsphase definierten Messjahren (2011 und 2012 in der Akutsomatik, Zeitpunkt in der Psychiatrie und Rehabilitation noch offen), zahlen die Finanzierer den Leistungserbringern einen Zuschlag pro Austritt. Die Leistungserbringer selbst zahlen dem ANQ einen jährlichen Beitrag, der sich auf der Basis ihrer Austrittszahlen berechnet. Als Gegenleistung erhalten die Leistungserbringer vom ANQ jährliche Messvorgaben, Informationen für die Realisierung der Messungen und kostenlose Messinstrumente. Die Leistungserbringer zahlen keine externen Messkosten.

Der ANQ finanziert mit den Beiträgen der Leistungserbringer folgende Aufgaben des Vereins:

  • Entwicklung/Erarbeitung der nationalen Messthemen (Messpläne),
  • Einsetzen von Fachgremien/Qualitätsausschüssen,
  • Projektmanagement Messthemen/Fachbereiche,
  • Messkoordination,
  • Vertragsmanagement,
  • Einhaltung des Datenreglements,
  • Publikation der Messergebnisse.

Nach der zweijährigen Übergangsphase leisten die Finanzierer ab 2013 den Zuschlag pro Austritt nicht mehr separat. Dieser ist dann Teil der anrechenbaren Kosten. Die Leistungserbringer zahlen dem ANQ weiterhin einen jährlichen Beitrag basierend auf ihren Austrittszahlen.

Gemäss seinen Vorgaben verfolgt der ANQ für alle medizinischen Fachbereiche die gleiche Strategie. Das Finanzierungsmodell gilt für alle Fachbereiche.

Nationaler Qualitätsvertrag
Der nationale Qualitätsvertrag regelt die Finanzierung der Qualitätsmessungen, den Messzwang und die Transparenz. Für die Finanzierung der Vereinsstruktur des ANQ ist vorgesehen, dass die Mitgliederorganisationen (Kantone, santésuisse, eidg. Sozialversicherer, H+ Die Spitäler der Schweiz) weiterhin jährlich einen Mitgliederbeitrag leisten. Dieser ist nicht Gegenstand des nationalen Qualitätsvertrages.

Der Vertrag wird zwischen dem ANQ und den nationalen Trägerorganisationen H+, santésuisse, GDK, den eidg. Sozialversicherern gemäss UVG, MVG und IVG abgeschlossen. Für die einzelnen Spitäler/Kliniken, Versicherer und Kantone erhält er nur Gültigkeit, wenn diese dem Vertrag in der Folge beitreten.

Der Ablauf bis zum Vertragsbeitritt der einzelnen Spitäler und Kliniken ist noch nicht im Detail geregelt. H+ hat den ANQ gebeten, dieses Vorgehen sorgfältig zu planen und zu kommunizieren.

H+ setzt sich für qualitativ gute Übersetzungen ein
Dem Vorstand von H+ ist es ein Anliegen, dass alle Messunterlagen jeweils frühzeitig in den drei Landessprachen Italienisch, Französisch und Deutsch vorliegen. Die Qualität der italienischen Übersetzungen war in Vergangenheit teilweise ungenügend. Daher hat H+ den ANQ gebeten, sicherzustellen, dass qualitativ gute Unterlagen in den drei Sprachen gewährleistet sind.

Verabschiedung durch alle Trägerorganisationen notwendig
Alle Trägerorganisationen des ANQ müssen das Finanzierungskonzept und den nationalen Qualitätsvertrag verabschieden. Santésuisse hat bereits am 27.10.2010 zugestimmt. Die GDK wird sich am 25.11.2010 zu diesem Geschäft äussern, die MTK am 14.12.2010.

Referendumspflichtiger Vorstandsbeschluss
Gemäss den Statuten von H+ (Art. 21j) unterliegt dieser Vorstandsbeschluss dem Referendum bei den Mitgliedern. Wenn Sie mit dem Vorstandsbeschluss nicht einverstanden sind, d.h. eine Unterzeichung des nationalen Qualitätsvertrags durch H+ ablehnen, können Sie das Referendum ergreifen. Referendumsanträge sind bis spätestens Freitag, 17. Dezember 2010, bei der Geschäftsstelle einzureichen. Dafür braucht es die rechtsgültigen Unterschriften der Direktorin bzw. des Direktors von 10% der Aktivmitglieder oder von der einfachen Mehrheit der gewählten Mitglieder von zwei Aktivkonferenzen gemäss Art. 31 der Statuten von H+.

Kommt unter den obgenannten Bedingungen kein Referendum zustande, tritt der Vorstandsbeschluss nach Ablauf der Referendumsfrist umgehend in Kraft.

Kontakt

Links

<link file:5055 _blank>H+ Statuten

<link file:5035 _blank>Reglement für die Durchführung von Referenden bei H+

<link http: www.anq.ch de _blank>ANQ