Revision des Heilmittelgesetzes (1. Etappe) seit 1. Oktober 2010 in Kraft
Seit 1. Oktober 2010 ist die vorgezogene Revision des Heilmittelgesetzes (1. Etappe) zusammen mit den dazugehörigen Bundesratsverordnungen in Kraft.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG informiert in den nächsten Wochen näher, wie die Gesetzes- und Verordnungsartikel umzusetzen sind. Bitte wenden Sie sich mit konkreten Fragen an die Kantonsapotheker.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAG.