KVG-Revision Kosteneindämmung definitiv abgelehnt

Der Nationalrat hat am 1. Oktober 2010 das Massnahmenpaket zur Eindämmung der Kostenentwicklung in der Schlussabstimmung mit 97 zu 76 Stimmen abgelehnt.

H+ hatte sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wiederholt gegen mehrere vorgesehene Artikel der ehemals dringlichen KVG-Revision «Kosteneindämmung» von 2009 gewehrt.

Systematische Datenübermittlung ohne gesetzliche Grundlage
H+ wehrte sich insbesondere gegen den Artikel zur systematischen Übermittlung von Diagnosen aller Patienten an die Krankenversicherer. Zum Erstaunen des Verbandes wurde dieser Artikel im Rahmen der parlamentarischen Beratung in das Massnahmenpaket aufgenommen. Und dies, obwohl die Frage der Datenübermittlung nichts mit dem dringlichen Paket zur Kosteneindämmung zu tun hatte. Die obligatorische Weitergabe medizinischer Daten an die Versicherer hätte das Patientengeheimnis vollständig ausgehöhlt.

Die Ablehnung des Gesetzesartikels bedeutet, dass die Problematik der systematischen Datenübermittlung im Hinblick auf die Einführung von SwissDRG nun auf zwei Ebenen angegangen werden muss:

National:
H+ wird sich im Rahmen der Verhandlungen über den Strukturvertrag SwissDRG für die Gewährleistung des Persönlichkeits- und Datenschutzes einsetzen. H+ engagiert sich dafür, dass 1. kein gläserner Patient entsteht, 2. eine praktikable, pragmatische Lösung für die Rechnungskontrolle unter Wahrung des Persönlichkeits- und Datenschutzes gefunden wird und 3. die Krankenversicherer die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Basis von anonymisierten Patientendaten durchführen. Das Ziel muss sein, dass die Leistungserbringer die Daten den Krankenversicherern nur verschlüsselt übermitteln.

Kantonal: Die Problematik der systematischen Datenübermittlung wird Eingang finden bei den Verhandlungen der kantonalen Tarifverträge. Die neue H+ Arbeitsgruppe «Tarifverhandlungen» erarbeitet Empfehlungen zu Grundsatzthemen bei Tarifverhandlungen.

Keine bundesrätliche Kompetenz zur Anpassung von Tarifstrukturen und Taxpunktwerten
H+ hat zwei Artikel der KVG-Revision bekämpft, die dem Bundesrat neue Kompetenzen in zwei Bereichen gegeben hätten:
Erstens das Recht des Bundesrats, eine Tarifstruktur selbst bei Einigung der Tarifpartner anzupassen. Die bundesrätliche Kompetenz hätte die Verhandlungsautonomie der Tarifpartner eingeschränkt. Das KVG legt die Tarife in die Hände der Versicherer und Leistungserbringer. Die Tarifpartner können weiterhin leistungsgerechte Tarife verhandeln, ohne Eingriffsrecht des Bundesrates.

Zweitens die bundesrätliche Kompetenz zur Tarifsenkung bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung. Der Vorschlag vermischte Mengen und Kosten. Die Prämien steigen wegen steigender Nachfrage der Versicherten (=Menge) und nicht wegen steigender Kosten der ambulanten Leistungen. H+ hat an seiner <link de servicenav aktuell_medien medienkonferenzen medienkonferenz_ambulante_spitalmedizin_als_koenigsweg _blank>Medienkonferenz vom 7. September 2010 zum Thema «Ambulante Spitalmedizin als Königweg» ausführlich zur Mengenzunahme der ambulanten Spitalbehandlungen Stellung bezogen.

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