Kaufmännische Grundbildung: Die neue Bildungsverordnung

Die Reform der neuen Bildungsverordnung für die kaufmännische Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ ist auf Kurs.

Resultat der Vorarbeiten zur Reform der neuen Bildungsverordnung für die kaufmännische Grundbildung war ein gemeinsames und für das ganze Berufsfeld gültiges Berufsbild. Es soll in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan verankert sein. Branchenunterschiede bei den geforderten Kompetenzen in der effektiven beruflichen Praxis werden mit flexiblen Branchenlösungen berücksichtigt. Ein gemeinsamer Beruf mit verschiedenen Umsetzungsformen je nach Branche.

1. Meilensteine der Reform
2006/2007:
Beginn Reformprozess mit Tätigkeits- und Szenarioanalysen
November 2007: Vorticketeingabe beim BBT
Januar 2008: Kick-off Reformprozess
2008-2010: Basisarbeiten, Variantenprüfungen, Entwurf Bildungsverordnung und Bildungsplan, interne Vernehmlassungen, Konsistenzprüfung
November 2010: Ticket-Antrag beim BBT
1.1.2012: Inkraftsetzung der Bildungsverordnung
August 2012: Umsetzung mit dem Start der ersten Generation von Lernenden.

2. Merkmale der Reform
Bewährtes bleibt erhalten: 

  • Die Systematik des Ausbildung und der Qualifikationsverfahren bleibt grundsätzlich unverändert;
  • Die Flexibilisierungen haben sich bewährt. Sie werden fortgeführt und optimiert;
  • Für die betrieblichen Erfahrungsnoten haben die Branchen die Möglichkeit, zwischen den bewährten Prozesseinheiten und neuen Kompetenznachweisen der überbetrieblichen Kurse (üK) zu wählen;
  • Die schulischen Ausbildungsinhalte sind grossmehrheitlich dieselben und werden konsolidiert.

Schwachstellen werden korrigiert:

  • Die künftigen branchenspezifischen Leistungsziele sind der Realität der Betriebe angepasst. Somit entfällt der heutige sogenannte «Tronc commun» in der betrieblichen Ausbildung;
  • Die künftigen branchenspezifischen Leistungszielkataloge setzen Akzente und geben transparent wieder, was in den Betrieben gelernt werden muss;
  • Die Möglichkeit von Pflicht- und Wahlpflichtzielen für Betriebe und Lernende lässt betriebs- und eignungsspezifische Varianten zu. Die Lern- und Leistungsdokumentation gewinnt damit an Gewicht;
  • Die Betriebe können für die betrieblichen Erfahrungsnoten die heute sehr standardisierte und unflexible ALS-Notengebung (Arbeits- und Lernsituationen) branchenspezifisch anpassen und vereinfachen;
  • Die schweizweit standardisierten Schullehrpläne in W&G (Wirtschaft & Gesellschaft) und IKA (Informatik, Kommunikation, Administration) sowie ein gemeinsamer Rahmen für die überbetrieblichen Kompetenzen (heute Arbeitstechniken) ermöglichen eine optimale Abstimmung der üK (überbetrieblichen Kurse) auf den Lernort Schule und die Referenzierungsmöglichkeit bietet eine bessere Lernortkooperation;
  • Der in der Schule heute sehr unterschiedliche und zum Teil gar nicht realisierte Basiskurs erübrigt sich.
  • Die beiden Ausrichtungen Basis-Grundbildung (B) und Erweiterte Grundbildung (E) werden nur noch in der Schule differenziert. Die Anzahl Lektionen wird gleich gross sein.

3. Was soll mit der Umsetzung der Reform erreicht werden?

  • Erhöhte Ausbildungsbereitschaft für Lehrbetriebe,
  • verbesserte Lernortkooperation,
  • überprüfbare Qualitätsstandards,
  • generelle Erreichung der Ziele des neuen Berufbildungsgesetzes BBG.


Weitere Informationen der Reformkommission Kaufmännische Grundbildung EFZ erscheinen im November 2010. H+ wird das aktuelle Informationsbulletin commref.ch auf seiner Website publizieren.

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