Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen: Erhöhte Strafen für falsches ärztliches Zeugnis geplant

Im Strafgesetzbuch will der Bund das Strafmass erhöhen, wenn Ärzte und Hebammen vorsätzlich oder fahrlässig ein unwahres Zeugnis ausstellen. Das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafrecht und im Nebenstrafrecht läuft.

Der Vorentwurf des Bundesgesetzes schlägt zum Zweck der Harmonisierung verschiedene Änderungen der Strafrahmen vor, ohne diese völlig neu zu schaffen.

Für die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen ist insbesondere der neue Art. 318 «falsches ärztliches Zeugnis» des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) von Interesse. Es ist geplant, dass das Strafmass für dieses Vergehen erhöht werden soll. Demnach sollen u.a. Ärzte und Hebammen, die vorsätzlich ein unwahres Zeugnis ausstellen, das zum Gebrauch bei einer Behörde oder zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils bestimmt oder das geeignet ist, wichtige und berechtigte Interessen Dritter zu verletzen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Bis anhin sah das StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Handelt der Täter zudem fahrlässig, so soll nicht wie bisher lediglich eine Geldstrafe ausgesprochen werden können, sondern es soll auch möglich sein, eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu verhängen.

Ihre Meinung ist H+ wichtig
Falls Sie zur geplanten Änderung des Art. 318 des StGB oder zu dieser Vernehmlassungsvorlage im Allgemeinen Stellung beziehen wollen, lassen Sie diese bitte bis spätestens Donnerstag, 18. November 2010, <link>Ursula Käser zukommen.

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