Vernehmlassung: Soll sich der Bund an der Gesundheitsgrundversorgung regulatorisch beteiligen?

Teilen Sie H+ mit, ob sich der Bund Ihrer Ansicht nach an der Gesundheitsgrundversorgung regulatorisch beteiligen soll oder nicht.

Zentrale und weitgehend anerkannte Grundsätze der Grundversorgung sollen in eine neue Verfassungsbestimmung Eingang finden. Dies betrifft auch das Gesundheitswesen. Unmittelbare rechtliche Folgen hätte die Bestimmung nicht, wohl aber politische und symbolische Bedeutung. Die Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung der Verfassung läuft.

Der Entwurf einer neuen Verfassungsbestimmung beruht auf einer Motion der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Die Bestimmung hätte kaum unmittelbare rechtliche Folgen. Sie würde jedoch in genereller Form Vorgaben und Handlungsaufträge für den Bund und die Kantone formulieren und hätte in diesem Sinn politische und symbolische Bedeutung. Ziel der neuen Verfassungsbestimmung ist, die wichtigsten Grundsätze festzuhalten, nach denen in der Schweiz bereits heute eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit den grundlegenden Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs angestrebt wird.

Ihre Meinung ist H+ wichtig
Auch das Gesundheitswesen ist Bestandteil des Entwurfs der neuen Verfassungsbestimmung. Damit verbunden stellt sich die Frage, ob sich der Bund an der Gesundheitsversorgung regulatorisch beteiligen soll oder nicht. Bitte lassen Sie Ihre Stellungnahme zu dieser Vernehmlassungsvorlage bis spätestens Freitag, 19. November 2010, <link>Ursula Käser zukommen.

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