H+ macht Druck: unbezahlte Rechnungen sind vor 2012 zu bezahlen

Art. 64a KVG betreffend die Leistungssistierung der Krankenversicherungen ist revidiert. Die Bundesverwaltung plant, die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsrevisionen erst per 1.1.2012 in Kraft zu setzen. H+ akzeptiert diese Verzögerung nicht. Deshalb wird der Verband auf politischer Ebene die notwendigen Massnahmen ergreifen.

Das Parlament hat am 19. März 2010 eine Gesetzesrevision verabschiedet, die künftig verhindern soll, dass die Leistungserbringer auf ihren unbezahlten Rechnungen sitzenbleiben. Die Krankenversicherer dürfen künftig im Prinzip keine Leistungen der Grundversicherung mehr sistieren. Die Kantone übernehmen bei Vorliegen eines Verlustscheins 85% Prozent der unbezahlten Prämien und Kosten. 15% tragen die Kassen selber. Können diese die Prämien später doch noch eintreiben, müssen sie die Hälfte der Beiträge an die Kantone zurückerstatten.

Erfolg für H+
H+ hat die neue Lösung ausdrücklich begrüsst. Die ausstehenden Zahlungen belasteten die Spitäler allein zwischen Januar 2006 und August 2008 mit 80,5 Mio. Franken, wie zwei Erhebungen bei den H+ Mitgliedern ergaben. Die Gesetzesrevision ist auch das Ergebnis des politischen Druckes, den der Verband wiederholt ausgeübt hat.

Inkrafttreten erst per 1. Januar 2012 geplant
H+ ist davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber die Gesetzesrevision betreffend die Leistungssistierung der Krankenversicherungen (Art. 64a KVG) möglichst rasch in Kraft setzt, nämlich per 1. Januar 2011. Gemäss Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG, die H+ vorliegen, ist das Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes und der Verordnung erst per 1. Januar 2012 geplant. Der Bund arbeitet zurzeit die entsprechende Revision der Krankenversicherungsverordnung KVV aus. Die Verordnungsvorlage gelangt anschliessend in die Vernehmlassung. Selbstverständlich wird H+ nach vorgängiger Mitgliederbefragung auch zu dieser Vorlage Stellung nehmen.

H+ fordert frühere Lösung
Schon jetzt steht fest: H+ akzeptiert nicht, dass der Bundesrat die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsrevisionen erst per 1.1.2012 in Kraft setzen will. Für die Spitäler und Kliniken ist es wichtig, dass die neue Regelung so rasch wie möglich gilt. Deshalb wird H+ auf politischer Ebene die notwendigen Massnahmen ergreifen.

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