Mehrwertsteuer: Auswirkungen auf die Pauschalsteuersätze

Am 27. September 2009 haben Volk und Stände die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) angenommen. Die auf sieben Jahre befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze tritt per 1. Januar 2011 in Kraft und steht nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Mehrwertsteuergesetzes auf den 1. Januar 2010.

Ab 1. Januar 2011 werden die Steuersätze wie folgt angehoben:

 

neu

bisher zum Normalsatz von 7,6% steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen auf

8,0 %

bisher zum Sondersatz von 3,6% steuerbare Beherbergungsleistungen auf

3,8 %

bisher zum reduzierten Satz von 2,4% steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen auf

2,5 %


Die Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze bedingt eine Anpassung der Saldo- und Pauschalsteuersätze. Sie finden die aktualisierte Übersicht der Pauschalsteuersätze ab 2011 auf der <link http: www.hplus.ch de betriebswirtschaft rechnungswesen_spital mehrwertsteuer_im_spital _blank external-link-new-window>Website von H+.

Über die Grundzüge des Übergangs von den alten zu den neuen Steuersätzen konsultieren Sie bitte die <link http: www.estv.admin.ch mwst themen>Website der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST.

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