Mehr Koordination, Transparenz und Verbindlichkeit bei der Qualitätsentwicklung gefordert

Bundesbern wird sich zukünftig stärker in die Qualität und Patientensicherheit des schweizerischen Gesundheitswesens einbringen. Dies zeigen die beschlossene Gesetzesrevision zu Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie der kürzlich veröffentlichte Bericht zum Verbesserungspotential im Bereich Qualität und Patientensicherheit. H+ erarbeitet zurzeit mit den Verbänden der Versicherer (Curafutura und Santésuisse) ein Konzept, um die neuen gesetzlichen Grundlagen und Forderungen zu erfüllen.

Im Sommer hatte das Parlament die Revision des Krankenhausversicherungsgesetzes betreffend Qualität und Wirtschaftlichkeit verabschiedet. Gemäss diesem soll eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission Dritte damit beauftragen, neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln, Studien und Überprüfungen durchzuführen sowie Programme zur Qualitätsentwicklung aufzubauen. Zudem kann die Qualitätskommission nationale oder regionale Projekte mitunterstützen.

Verbindlichkeit als Ziel
Im neuen Gesetz wird der Inhalt an Qualitätsverträge, wie sie heute beispielsweise für den ANQ und QUALAB existieren, stärker vorgegeben. Neben den Qualitätsmessungen soll es in einem Qualitätsvertrag Regeln geben zu den Massnahmen der Qualitätsentwicklung, Verbesserungsmassnahmen inkl. deren Überprüfung und Veröffentlichung. Die Verträge werden zwischen den Verbänden der Versicherer und Leistungserbringer abgeschlossen. Wird kein Vertrag unterzeichnet, kann der Bundesrat subsidiär eingreifen.

Bericht zeigt Verbesserungspotential und gibt Rahmen
Das BAG veröffentlichte kürzlich einen Bericht zur Verbesserung der Qualität und Patientensicherheit des schweizerischen Gesundheitswesens. Der Bericht zeichnet ein umfassendes Bild der Anstrengungen und Aktivitäten im Bereich der Qualität und Patientensicherheit der letzten zwanzig Jahre auf, auch wenn der Bericht diesbezüglich nicht vollständig ist. Der Bericht bemängelt die fehlende Koordination der Aktivitäten, die fehlende Verbindlichkeit von Qualitätsaktivitäten, die geringe Verfügbarkeit von nationalen Daten und die Stakeholder mit ihren divergierenden Rollen und Aufgaben im Bereich der Qualität. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bundesrat und die neue Kommission für die Formulierung von Prioritäten und Zielen am Bericht orientieren werden.

Einschätzung von H+
H+ stimmt zu, dass die heutigen Qualitätsaktivitäten und -verbesserungen auf nationaler Ebene für die Öffentlichkeit zu wenig nachvollziehbar und koordiniert sind. Dies ist grösstenteils auf das dezentral organisierte und föderalistischen Gesundheitswesens zurückzuführen. Eine bessere Abstimmung, insbesondere auch der verschiedenen Aktivitäten der Stakeholder, ist erstrebenswert. H+ vermisst in der Analyse des BAG die stärkere Berücksichtigung der Rehabilitation und Psychiatrie, sowie deren Zusammenarbeit und -hänge mit der Aktusomatik. Denn Qualität und Patientensicherheit muss über die Schnittstellen des Gesundheitswesens hinweg organisiert werden. H+ will, dass alle künftigen Aktivitäten im Bereich der Qualität direkt dem Patienten dienen und keine weitere Bürokratie ohne Nutzen auslösen.

Konzept zu den Qualitätsentwicklungen in Erarbeitung
H+ erarbeitet zurzeit mit den Versicherern ein Konzept zu den Qualitätsentwicklungen in den Spitälern und Kliniken, welche die ergänzenden gesetzlichen Grundlagen an Qualitätsverträge erfüllen soll und ebenso bemängelte Sachverhalte des BAG-Berichts verbessert. So wird beispielsweise mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Einheitlichkeit bei der Umsetzung von Qualitätskonzepten und -programmen zur Qualitätsentwicklung verlangt. Die Verbesserungsmassnahmen sollen verbindlich und nachvollziehbar werden. Wie die Integration und Implementation des Konzepts in die bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens erfolgen wird, ist noch nicht abschliessend geklärt.

Vernehmlassung geplant
Das Konzept wird den Aktivmitgliedern von H+ und den Gremien der Versicherer Anfang 2020 zur Stellungnahme unterbreitet.

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